Langen – Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat mit sofortiger Wirkung den deutschen Luftraum für Flugzeuge des Typs Boeing 737 Max 8 und Max 9 gesperrt.
Durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde ein entsprechendes NOTAM veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass alle Flüge mit dem Flugzeugtyp Boeing 737 Max 8 und Max 9 durch den deutschen Luftraum verboten sind. Dieses Verbot gilt ab 12. März, 18.30 Uhr lokaler Zeit. Seine Gültigkeit ist zunächst auf drei Monate, also bis einschließlich 12. Juni 2019 festgelegt.
Flugzeuge, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch im deutschen Luftraum befinden, dürfen den Flug bis zum Ausflug bzw. bis zur Landung fortsetzen.
Neue Einflüge in den deutschen Luftraum sowie Starts sind ab 18.30 Uhr untersagt.
Als weitere Vorsichtsmaßnahme wird die EASA in Kürze eine Anweisung veröffentlichen, die ab 20 Uhr lokaler Zeit gilt und den gesamten Flugbetrieb der beiden Boeing Modelle in Europa aussetzt. Darüber hinaus wird die EASA eine Sicherheitsrichtlinie veröffentlichen, die alle Flüge der genannten Flugzeugtypen von Betreibern aus Drittländern in die EU, innerhalb der EU oder aus der EU heraus aussetzt. Auch diese Regelung wird ab 20 Uhr lokaler Zeit gültig.
Ein NOTAM (Notice to Airmen) ist eine Anordnung, die kurzfristig Informationen zur Verfügung stellt, die für eine sichere Flugdurchführung wichtig sind. Adressaten von NOTAMs sind alle Luftraumnutzer, also sowohl Fluggesellschaften als auch Piloten. Im Rahmen der Flugvorbereitung sind Piloten verpflichtet, sich über die aktuelle NOTAM-Situation zu informieren. Das NOTAM Office der DFS veröffentlicht diese für die Luftfahrt wichtigen Informationen.