Mainz – Die rheinland-pfälzische Polizei wird nach einem erfolgreich durchlaufenen Pilotversuch das elektronische Bezahlverfahren zum 1. April 2019 einführen. Dies hat Innenminister Roger Lewentz in Mainz mitgeteilt. Durch die Umstellung auf das elektronische Bezahlverfahren (E-Cash) wird es künftig die Möglichkeit geben, Verwarnungen, Sicherheitsleistungen bei Ordnungswidrigkeiten sowie zur Abwendung von Haftbefehlen und sonstige Gebühren (beispielsweise für Wildunfallbescheinigungen) mit Girokarte oder Kreditkarte zu bezahlen.
Das Bezahlen von Verwarngeldern mit Bargeld – wie bislang praktiziert – entfällt komplett. Zu diesem Zweck werden die Polizeidienststellen in Rheinland-Pfalz mit insgesamt 436 Bezahlterminals ausgestattet, die in den Streifenwagen mitgeführt werden.
Als Vertragspartner für das elektronische Bezahlverfahren hat die Polizei Rheinland-Pfalz die Firma TeleCash gefunden, die auch die Buchführung für die eingenommenen Gelder erstellt und den Polizeidienststellen online zur Verfügung stellt.