Südpfalz – Die Führerscheinstellen der Kreisverwaltungen Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadtverwaltung Landau informieren, dass der Gesetzgeber die Verpflichtung zum Umtausch bis zum 18. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine geregelt hat. Zu den Altdokumenten gehören auch jene Plastikführerscheine in Scheckkartengröße, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Sie sind unbefristet, also lebenslang gültig – was sich nach dem Umtausch ändern wird.
Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine für 15 Jahre befristet. Mit dem Führerscheinumtausch sollen die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt werden, sodass bis Anfang 2033 alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich werden. Das neue Dokument ist fälschungssicherer, zudem ist eine Registrierung in einem zentralen Register sichergestellt.
Bis zu welchem Zeitpunkt ein Umtausch erfolgen muss, ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. Die Führerscheinstellen rechnen insbesondere in der Anfangszeit mit einem deutlich erhöhten Antragsaufkommen. Auf Grund der vorgesehenen Staffelung des Umtauschs ist aber keine Eile geboten. Mitzubringen sind die bisherige Fahrerlaubnis, ein Ausweisdokument und ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 24 Euro. Eine Prüfung der Eignung durch ärztliche Gutachten oder die Ablegung von Prüfungen ist mit dem Austausch nicht verbunden.
Weitere Informationen bieten die Internetseiten der Stadt Landau und der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße.