Mainz – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Mainz-Hechtsheim – Elektroroller mit 2,20 bzw. 3,05 Promille
(ots) – Am gestrigen Montag, 01.04.2019, werden gegen 21:30 Uhr der Polizei Mainz zwei Jugendliche auf einem Elektroroller, die die Neue Mainzer Straße entlang fahren, gemeldet.
Die Jugendlichen tragen keinen Helm, würden aber laut Zeugenaussagen ständig zu Boden fallen. Im Rahmen ihrer wilden Fahrt beschädigen sie ein geparktes Fahrzeug sowie eine Hauswand und flüchten anschließend von den Unfallörtlichkeit.
Beide können in der Nähe durch Beamte der Polizei Mainz kontrolliert werden, sie weisen erhebliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auf. Entsprechende Atemalkoholtests ergeben bei den 19- bzw. 21-jährigen Jugendlichen 2,20 bzw. 3,05 Promille.
Beiden wurde eine Blutprobe entnommen. Der Elektroroller wurde sichergestellt. Er wird derzeit technisch untersucht. Neben einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr wurden auch welche wegen Verkehrsunfallflucht gefertigt. Ob von den Jugendlichen noch weitere Gegenstände oder Fahrzeuge beschädigt wurden, wird derzeit noch überprüft.
Da eine charakterliche Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrfahrzeuges gegeben sein dürfe, wurde zudem die Führerscheinstelle informiert.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 3 unter der Rufnummer 06131/65-4310 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz3@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Mainz-Hechtsheim – Verkehrsunfall auf Parkplatz
(ots) – Am Montag, 01.04.2019, gegen 13:30, kam es auf dem Parkplatz eines Baumarktes in der Robert-Bosch-Straße in Mainz- Hechtsheim zu einem Verkehrsunfall. Ein schwarzer BMW-Geländewagen streifte beim Einparken einen anderen geparkten PKW- BMW, der am Zaun eines Gartencenters parkte.
Da der Unfallhergang Zweifel aufwirft, bitten wir Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben könne, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 3 unter der Rufnummer 06131/65-4310 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz3@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Mainz – Falsches Gewinnversprechen
(ots) – Eine 82-Jährige erhält einen Anruf zwischen Mittwoch und Montag, einer angeblichen “Frau Jansen” von der “Berliner Sparkasse”. Ihr wird durch die Anruferin und einer vermeintlichen Mitarbeiterin “Frau Berens” mitgeteilt, dass sie 151.000 Euro gewonnen habe. Durch eine “Frau Koch” wird anschließend die Abwicklung vollzogen. Wie vereinbart sendet die 82-Jährige die vermeintlich anfallenden Gebühren in Höhe von 2.890 Euro zur Auszahlung an ein Konto nach Peru. In einem weiteren Gespräch werden weitere 28.000 Euro Steuern nachgefordert. Dieser Aufforderung kommt die Geschädigte nach und versucht eine weitere Auslands-Überweisung nach China zu tätigen.
Bei Abgabe des Überweisungsträgers wird die 82-Jährige im Gespräch mit Mitarbeitern der Bank stutzig. Daraufhin kommt es zu keiner weiteren Überweisung. Es liegen keine Täterhinweise vor. Insgesamt konnte ein Betrag in Höhe von 2890 Euro durch das falsche Gewinnversprechen erbeutet werden.
Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Nähere Informationen zu falschen Gewinnversprechen sowie die Tricks der Täter erfahren Sie unter www.polizei-beratung.de.
Mainz-Altstadt: Versuchter Einbruchsdiebstahl in Spielhalle
(ots) – Zwischen Sonntagnacht und Montagmorgen kommt es in einer Spielhalle in der Klarastraße zu einem versuchten Einbruchsdiebstahl. Der unbekannte Täter versucht die Eingangstür aufzuhebeln, scheitert jedoch bei dem Versuch. Es liegen keine Täterhinweise vor.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.
Mainz-Mombach: Trickdiebstahl
(ots) – Montag, 01.04.2019, 12:10 Uhr Ein 81-Jähriger hebt am Montagmittag einen niedrigen vierstelligen Geldbetrag bei seinem Bankinstitut ab. Das Geld steckt er sich in die offene Hemdtasche und geht nach Hause. Kurz vor seinem Wohngebäude steht ein unbekannter Täter an einem Auto und fragt den 81-Jährigen, ob dieser einen Euro wechseln könne. Dieser verneint und geht weiter. Als der Täter erneut nach Wechselgeld fragt, schaut der 81-Jährige in seinem Portemonnaie nach Kleingeld. Er verneint ein zweites Mal und der unbekannte Täter entfernt sich. Der 81-Jährig geht anschließend ins Haus und stellt fest, dass Geld in unbekannter Höhe aus seiner Hemdtasche verschwunden ist.
Personenbeschreibung:
- männlich, ca. 165cm groß, ca. 40 Jahre alt, schwarze Haare mit hoher Stirn, normale Figur, dunkel bekleidet.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.
Mainz: Erhebliche Verkehrsbehinderungen durch LKW-Fahrer – Höhenbeschränkung in der Hattenbergstraße missachtet
(ots) – Im Feierabendverkehr mussten am Montagabend zahlreiche Fahrzeugführer einen erheblichen Zeitverlust in Kauf nehmen, weil ein LKW Fahrer mit seinem Sattelzug die Beschränkung der Durchfahrtshöhe in der Hattenbergstraße missachtete und seine Fahrt nicht fortsetzen konnte. Er blieb verkehrsbehindernd vor der Zufahrt zum Werksgelände der Fa. Schott stehen.
Durch die Polizei musste daraufhin im dichten Berufsverkehr die Hattenbergstraße zwischen der Rheingauwall-Unterführung und den Bahnbrücken vollgesperrt und durch Mitarbeiter der Baufirma Schilder demontiert werden, um dem LKW ein Wenden und Herausmanövrieren zu ermöglichen. Die Einschränkungen für den Individualverkehr dauerten insgesamt 50 Minuten an. Der 66-jährige LKW-Fahrer gibt noch an, dass er sich auf sein Navigationsgerät verlassen und dabei die Schilder übersehen hätte. Er muss nun mit den Kosten für die Demontage der Schilder und einem Bußgeld rechnen.
In der Hattenbergstraße finden zurzeit Brückenbauarbeiten statt. Der Individualverkehr muss hierfür auf den Sonderfahrstreifen für Busse und Straßenbahnen umgeleitet werden. Aufgrund der Oberleitung der Straßenbahnen ist die Durchfahrtshöhe auf 3,60 Meter beschränkt. Große LKW können jedoch eine Höhe bis zu vier Metern aufweisen und es besteht die Gefahr eines Kontaktes mit der stromführenden Oberleitung. Zuletzt ist die Polizei regelmäßig zu gleichen Situationen gerufen worden. Geschehen diese zu den Hauptverkehrszeiten sind unzählige Verkehrsteilnehmer betroffen.