Neustadt an der Weinstraße – Erhebung von Beiträgen für den Ausbau der L512 (Weinstraße) in Neustadt an der Weinstraße, Ortsbezirk Diedesfeld.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Gemeindeanteil des beitragsfähigen Aufwandes für die Erneuerung der Gehwege sowie der anteiligen Straßenoberflächenentwässerung in der Ortsdurchfahrt Diedesfeld der L512 (Weinstraße) auf 30% festzusetzen und Vorausleitungen auf den Ausbaubeitrag in der voraussichtlichen Höhe des endgültigen Beitrages zu erheben. Bei der Ausbaumaßnahme der L512 zwischen der Einmündung der Weißkreuzstraße und dem Ortsausgang Richtung Maikammer werden die Fahrbahn und die Gehwege erneuert sowie die Straßenbeleuchtung erweitert. Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung und die Erneuerung der Gehwege sowie der anteiligen Straßenoberflächenentwässerung sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes RLP in Verbindung mit der Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) von den Grundstückseigentümern bzw. dringlich Nutzungsberechtigten der beitragspflichtigen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben.