Frankfurt am Main – Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) haben sich auf einen Fahrplan zur weiteren Entwicklung der Strukturen des DFB und zur daran anknüpfenden Nominierung eines gemeinsamen Kandidaten oder einer gemeinsamen Kandidatin für das Amt des DFB-Präsidenten verständigt. Das Ziel von DFB und DFL ist es, auf dem DFB-Bundestag am 27. September 2019 in Frankfurt/Main einen Präsidenten bzw. eine Präsidentin zu wählen, der oder die gemeinsam getragen wird und zum zu erstellenden Anforderungsprofil passt.
Mit Blick auf die Wahl eines Kandidaten oder einer Kandidatin für das Amt des Präsidenten bzw. Präsidentin sind sich DFB und DFL einig, dass zunächst herausgearbeitet werden muss, welche Anforderungen und Erwartungen künftig mit dieser Rolle verknüpft werden sollen. Um ein klares Profil erstellen zu können, wird ein Personalberatungs-Unternehmen eingebunden, das im Dialog mit internen und externen Interessengruppen wie den Regional- und Landesverbänden, Profiklubs, anderen Nationalverbänden oder Partnern des DFB ein Anforderungsprofil entwickelt. Es geht dabei um eine Definition des Aufgabenzuschnittes auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse.
Unabhängig von diesem Prozess werden die bereits Anfang vergangenen Jahres im DFB begonnenen strukturellen Überlegungen zur Neuordnung des wirtschaftlichen Bereichs weiter vorangetrieben und nach Abschluss in den Gremien diskutiert. Im Mai sollen diese Vorschläge dem Präsidium und Vorstand des DFB unterbreitet werden. Dabei muss die innere Struktur alle relevanten steuerlichen, wirtschaftlichen und sportpolitischen Aspekte berücksichtigen und modernen Anforderungen an Transparenz und Aufsicht genügen. In den Entwicklungsprozess sollen die Interessen des Amateur- und des Profifußballs gleichermaßen Eingang finden.
Auf Grundlage dieser Diskussionen soll in der zweiten Julihälfte 2019 neben den strukturellen Überlegungen auch über die Nominierung des Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin für das Amt des DFB-Präsidenten entschieden werden. Die Zielrichtung lautet, im Präsidium am 26. Juli 2019 und damit vor dem Ablauf der Nominierungsfrist am 01. August 2019 einen gemeinsamen Kandidaten oder eine Kandidatin vorzuschlagen, der/die sich auf dem DFB-Bundestag am 27. September 2019 in Frankfurt/Main den Delegierten zur Wahl stellt.