Der Bundesrat hat heute die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014 beschlossen. Damit wird es den Gemeinden in Rheinland-Pfalz möglich, Public Viewing bei der Fußball-WM im kommenden Monat auch dann zu erlauben, wenn die Fußballspiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hinein reichen.
„Ich freue mich wie Millionen Rheinland-Pfälzer auf die Fußball-WM in Brasilien und tolle Spiele unserer Nationalelf. Weltmeisterschaften und die dabei entstehende Begeisterung lassen Menschen immer wieder zusammenrücken – nicht zuletzt durch das sehr beliebte gemeinsame Anschauen der Spiele, z.B. beim Public Viewing. Bund und Länder haben heute den Weg für gemeinsames öffentliches Jubeln frei gemacht. Klar ist aber auch: Zuständig für die Genehmigungen sind die Kommunen. Wo und in welchem Umfang Public Viewing möglich ist, ohne dass Mitbürgerinnen und Mitbürger unter der Lautstärke am späten Abend leiden, können sie am besten vor Ort abschätzen. Denn klar ist auch: Ein gutes Fest gelingt nur gemeinsam und mit Rücksicht auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Hintergrund:
Vom 12. Juni bis zum 13. Juli 2014 findet in Brasilien die Fußballweltmeisterschaft der Herren statt. Aufgrund der Zeitverschiebung können einige Spiele nach mitteleuropäischer Zeit bis nach 24 Uhr andauern. Laut des Immissionsschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz obliegt es in einem solchen Fall den Kommunen, unter Würdigung der örtlichen Verhältnisse und mit Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner, Ausnahmeregelungen für öffentliche Veranstaltungen zu treffen. Dazu bietet die Landesregierung wie in vorangegangen Jahren gerne Unterstützung an.
Die Verordnung entspricht inhaltlich den früheren „Public-Viewing-Verordnungen“ zur Fußball-WM 2006, zur Fußball-EM 2008 und zur Fußball-WM 2010, die sich nach Auffassung der Bundesregierung im Vollzug bewährt hatten.