Michelbach – (ots) – Nach den nunmehr vorliegenden Ermittlungsergebnissen ist die Polizei sicher, dass es sich bei dem von Hundebesitzern und später auch von der Polizei am Waldrand von Michelbach gefundenen braun/rötlichen Granulat ähnlichen Körnern nicht um vergiftete ausgelegte Köder handelt. Alles deutet auf einen Pflanzensamen hin.
Beim Auffinden von verdächtigen Gegenständen ist es immer wie bei der berühmten Zwickmühle!
Auf der einen Seite die Sicherheit für Mensch und/oder Tier, auf der anderen Seite die erst notwendigen polizeilichen Ermittlungen zur tatsächlichen Bestimmung der Gefährlichkeit des Fundes.
Schon alleine, um Sicherheit zu erlangen oder um vielleicht bereits verstorbene Tiere noch auf vermeintliches Gift untersuchen zu können, ist eine schnelle und sofortige Information der Behörden nicht nur von diesen gewollt, sondern auch zwingend notwendig!
Da die Sicherheit immer vorgeht, untersucht die Polizei den Fund und warnt zeitgleich vor einer eventuellen Gefahr. Ein solches umsichtiges Handeln sollte danach weiterhin oberster Grundsatz sein.
Etwaige z.B. über die sozialen Medien weiterverbreitete Mutmaßungen über Giftköder mögen im Sinne einer Gefahrenabwehr gut gemeint sein, bewirken aber eher das Gegenteil und haben weitreichende Folgen. Dass es sich um eine noch nicht bestätigte Vermutung handelt, fällt bei der Weiterleitung meist sehr schnell dem “Stille-Post-Effekt” zum Opfer und wird dann schnell zur (falschen) Tatsache.
Die (Ursprungs-) Quelle der Information geht ebenfalls verloren.
Es folgt ein unkontrolliertes, nicht recherchiertes Verbreiten von Nachrichten aus nicht amtlich bestätigter Quelle. Das schürt oftmals Ängste, die wie sich dann herausstellt, ohne Berechtigung waren oder auch wie im Michelbächer Fall sogar zu einer Auslobung einer Belohnung durch eine Tierschutzorganisation führen.
Die Schwierigkeit der Feststellung von Giftködern zeigt sich im Folgenden:
- Ein Köder ist speziell hergestellt, damit Hunde ihn aufnehmen. Eine verbreitete oder verstreute Chemikalie mag giftig sein und das Ausbringen mag strafbar sein, aber es handelt sich dann um ein Umweltdelikt und nicht um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt durch Auslegen von Ködern.
- In einem Fall ließ sich der Tod eines Hundes entgegen der Überzeugung von Herrchen und Tierarzt eben nicht auf eine gemutmaßte Vergiftung zurückführen, sondern eindeutig auf die Krebserkrankung.
Bei den toxikologisch wirklich komplett durchuntersuchten Fällen in Deutschland ließen sich bei 0,3 Prozent, als bei einem von 300untersuchten Fällen tatsächlich Vergiftungen nachweisen.