Neustadt: Entwurf einer neuen Rechtsverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald liegt öffentlich aus

Neustadt an der Weinstraße – Es wird hingewiesen, dass der Entwurf der künftigen Rechtsverordnung über dieses Biosphärenreservat mit der dazugehörigen Karte vom 06.05.2019 bis 06.06.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abt. Landwirtschaft und Umwelt als Unterer Naturschutzbehörde, Hindenburgstr. 9a, 3. OG, Zimmer 40 während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausliegt.

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie Karten zum Biosphärenreservat können zudem in beliebig zu wählendem Maßstab auf der Internetseite:
https://mueef.rlp.de/de/themen/naturschutz/aktuelles/auslegungsverfahren-biosphaerenreservat-pfaelzerwald/ eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden können, kann Anregungen oder Einwendungen schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Wege bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße unter der Internetadresse klaus.huenerfauth@neustadt.eu oder direkt gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – Oberste Naturschutzbehörde – Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz, unter der Internetadresse naturschutz@mueef.rlp.de vorbringen. Anregungen oder Einwendungen müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis spätestens 21.06.2019 einschließlich geltend gemacht werden.

Darauf weist Dr. Michael Hofmann, Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – oberste Naturschutzbehörde, hin.