Kehl – 2018 bezahlen die Deutschen zum ersten Mal mehr mit Karte als in bar. Trotzdem bleibt es in Deutschland nicht unüblich, etwa das neue Auto mit Scheinen zu begleichen, wohingegen unsere französischen Nachbarn selbst für die einzelne Briefmarke die Bankkarte zücken. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) erklärt die unterschiedlichen Zahlungsgewohnheiten und gibt praktische Tipps für den Aufenthalt in Frankreich.
Franzosen sind Kartenzahler
Die meisten französischen Läden, Restaurants, Cafés, Bars und Verkaufsautomaten akzeptieren Kartenzahlung. Das ist wenig verwunderlich: In Frankreich ist es im Gegensatz zu Deutschland üblich, selbst die einzelne Briefmarke, den Espresso oder das Metroticket mit Karte zu bezahlen. Welche Karten benutzt werden können, erkennt man an Aufklebern am Eingang oder an der Kasse. Die Girokarte, auch bekannt als EC-Karte, wird nicht immer angenommen. Darauf sollte gerade an Mautstellen, Tankstellen und bei Mietwagen-Anbietern geachtet werden.
Bei Beträgen bis 30 Euro wird man als Kunde in Frankreich häufig nach „sans contact?“ gefragt, also danach, ob die Karte auch kontaktlos funktioniert. Diese schnelle Art des Bezahlens, bei der man die Karte einige Sekunden auf das Display des Lesegeräts legt und keine Geheimzahl eingeben muss, ist in Frankreich weiter verbreitet als in Deutschland. Ein kleines Funkwellen-Symbol zeigt an, ob eine Karte über diese Funktion verfügt.
Barzahlungen nach oben hin begrenzt
Barzahlungen sind in Frankreich nach oben hin beschränkt: Für in Frankreich lebende Steuerzahler auf 1.000 Euro. Für nicht dauerhaft in Frankreich ansässige Personen, zum Beispiel Touristen, auf 10.000 Euro. So zumindest die Theorie. In der Praxis ist es in Frankreich nicht üblich, hohe Beträge in bar zu begleichen, etwa beim Autokauf. Barzahlungen an öffentliche Behörden, wie Krankenhausrechnungen oder Geldstrafen, sind auf 300 Euro begrenzt. In Deutschland bestehen keine Höchstgrenzen für Barzahlungen.
Jeder, der mit 10.000 Euro Bargeld oder mehr die französische Grenze überquert, muss dies vorher beim französischen Zoll über ein Formular oder den Onlineservice DALIA anmelden. Beides ist auf Französisch auszufüllen. Vor dem deutschen Zoll muss man es bei einer Kontrolle nur mündlich angeben, wenn man mit der genannten Summe die Grenze übertritt.
Geld abheben am Automaten oder im Laden
Befindet sich auf einer Girokarte ein V-Pay- oder Maestro-Logo, kann damit in Frankreich Geld abgehoben werden. V-Pay ermöglicht es, vorwiegend europaweit Geld abzuheben und zu bezahlen, Maestro weltweit. Auch mit Kreditkarte, zum Beispiel Visa oder Mastercard, kann in Frankreich Bargeld abgehoben werden. Das ZEV empfiehlt, einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen oder beim Kreditinstitut nachzufragen, ob Gebühren anfallen.
Seit Januar 2019 ist es in Frankreich möglich, bis 60 Euro Bargeld in Läden abzuheben. Beispiel: Ich kaufe im Supermarkt für 100 Euro ein, bezahle 160 Euro mit Karte und der Verkäufer gibt mir 60 Euro bar auf die Hand. Der sogenannte Cashback-Service, den es auch in Deutschland gibt, ist freiwillig. Nicht alle Geschäfte bieten ihn an.
Frankreich bleibt dem Scheck treu
Frankreich ist eines der wenigen europäischen Länder, in dem Bankschecks noch geläufig sind. Wer ein Scheckheft haben möchte, kann dies im Zuge der Kontoeröffnung in Frankreich anfordern. Achtung, wenn man einen Scheck aus dem Ausland bei einer deutschen Bank einzahlt, fallen im Normalfall hohe Gebühren an.