Frankfurt: Flugbetrieb am Airport wegen Drohne eingestellt

Symbolbild Flughafen Frankfurt (Foto: Reinhard Schnell)

Frankfurt am Main – Am Donnerstag, 09.05.19, war der Flugbetrieb am Frankfurt Airport von 07:27 bis 08:15 Uhr eingestellt. Der Grund war eine Drohnensichtung.

Nach Angaben der Bundespolizei wurden Aufklärungs- und Fahndungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden umgesetzt. Der Flugbetrieb ist seit 08:18 Uhr wieder aufgenommen.

Flüge umgeleitet

Weil in am Frankfurt Airport nicht gestartet und gelandet werden durfte, wurden Flugzeuge mit Ziel „Frankfurt“ zu anderen Flughäfen umgeleitet, z.B. nach Stuttgart, München, Köln, Düsseldorf, Nürnberg und Erfurt.

Bundespolizei informiert am Nachmittag per Pressemitteilung

Symbolbild Drohne (Foto: Reinhard Schnell)
Symbolbild Drohne (Foto: Reinhard Schnell)

Frankfurt/Main (ots) – Heute Morgen haben mehrere Piloten eine Drohne am Frankfurter Flughafen gesichtet, was zu einer vorübergehenden Einstellung der Start- und Landefreigaben durch die DFS Deutsche Flugsicherung geführt hat.

Dadurch war der Flugbetrieb von 07:21 Uhr bis 08:18 Uhr vorübergehend aus Sicherheitsgründen unterbrochen. Alle beteiligten Sicherheitsbehörden und Sicherheitspartner am Flughafen haben umgehend umfangreiche Aufklärungs- und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, die in Teilen derzeit noch andauern. Die Bundes- und Landespolizei sowie Kräfte des Zolls und der Sicherheitsdienst des Flughafenbetreibers haben mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers der Hessischen Polizei verschiedene Maßnahmen zum Auffinden der Drohne und des Verursachers veranlasst.

Durch die beteiligten Einsatzkräfte wurde jedoch keine Drohne im Flughafenbereich mehr festgestellt. Deshalb konnte – nachdem keine potentielle Gefahr mehr für die Sicherheit des Luftverkehrs bestand – um 08:18 Uhr in Abstimmung mit der DFS Deutschen Flugsicherung, der Bundes- und Landespolizei und den beteiligten Sicherheitspartnern am Flughafen Frankfurt der Flugbetrieb wieder freigegeben werden.

Durch die notwendige Unterbrechung des Flugbetriebes kam es in Teilen zu erheblichen Einschränkungen auf dem Rhein-Main-Flughafen und im Flugverkehr.

Die Ermittlungen zu den genauen Umständen dauern an. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde durch die Polizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main gegen Unbekannt eingeleitet.

P.S. Die Pressemitteilung wurde von der Bundespolizei auch in Englisch veröffentlicht.

Passagiere werden an Zielort gebracht

Auf Anfrage teilte die Deutsche Lufthansa AG mit, dass „… Passagiere in diesem Fall (höhere Gewalt) ein Anrecht auf Beförderung zu ihrem eigenen Zielort …“ haben. Die Fluggesellschaft muss nach Unternehmensangaben dafür Sorge tragen – sei es mit dem Flugzeug oder anderen Verkehrsmitteln (bspw. Bahn). Monetäre Ansprüche entstehen jedoch nicht.