Stuttgart – Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat dem Flughafen Stuttgart mit Wirkung zum 1. Juli 2019 eine neue Entgeltordnung genehmigt. In der Summe müssen die Fluggesellschaften für die flugbetriebliche Nutzung des Flughafens zwar nicht mehr bezahlen. Die Entgeltordnung wird strukturell jedoch wesentlich umgebaut. Umweltschädliche Flüge werden teurer, weniger schädliche werden günstiger.
Der Flughafen Stuttgart hat sich zum Ziel gesetzt, zu den nachhaltigsten Flughäfen in Europa zu gehören. Entsprechend diesem Selbstverständnis setzt er durch die Ausgestaltung seiner Entgeltordnung deutliche Akzente und finanzielle Anreize, damit die Fluggesellschaften moderne Flugzeuge einsetzen, die nach dem Stand der Technik möglichst leise und klimaverträglicher sind.
Der Flughafen engagiert sich auch für den Schutz der Nachbarschaft vor Fluglärm. Die in zwölf Lärmklassen aufgeteilten Basis-Lärmentgelte werden noch einmal deutlich stärker gespreizt. So wird für ein altes Flugzeug der Lärmklasse 11 (z.B. DC 9, DC 10) das Entgelt für einen Start oder eine Landung von bisher 900 Euro auf 4.000 Euro erhöht. In der höchsten Lärmklasse 12 (z.B. ältere Boeing 747) wird sogar von 1.400 Euro auf 8.000 Euro erhöht. Auch in den mittleren Lärmklassen, in denen die meisten in Stuttgart verkehrenden Flugzeuge eingeordnet sind, werden die Lärmentgelte erhöht. Neu und erheblich sind Zuschläge auf das Lärmentgelt für Flüge in den Tagesrand- und Nachtstunden. Für Starts und Landungen ab 22 Uhr werden solche Zuschläge in Höhe von 100 Prozent, ab 23 Uhr von 200 Prozent und für die wenigen Flüge zwischen Mitternacht und 6 Uhr sogar von 300 Prozent fällig. Damit sollen diese störenden Flüge möglichst vermieden werden.
Flugzeuge können nur dann klimaneutral fliegen, wenn innovative und nachhaltige Antriebskonzepte entwickelt und eingesetzt werden. Vielversprechend ist dabei vor allem die Ersetzung des herkömmlichen fossilen Kerosins durch strombasierte alternative Kraftstoffe (Power-to-Liquid). Mit der neuen Entgeltordnung setzt der Flughafen hier ein deutliches Zeichen. Der Flughafen stellt einmalig ein Budget von 500.000 Euro zur Verfügung, mit dem das Tanken von alternativem Flugkraftstoff gefördert wird.
Mit der neuen Entgeltordnung setzt der Flughafen auch eine Reihe von branchenüblichen Anreizen zur besseren Auslastung seiner Infrastruktur, die von hohen Investitionskosten geprägt ist. So erhalten Fluggesellschaften, die mehr als 250.000 Passagiere von oder nach Stuttgart fliegen, einen Volumenrabatt auf die Entgelte in Höhe von 5 Prozent. Dieser Rabatt steigt bis auf maximal 20 Prozent bei mehr als 1,5 Millionen Passagieren. Billiger wird es auch, wenn Flugzeuge auf Jahressicht zu mehr als 85 Prozent ausgelastet sind. Außerdem gewährt der Flughafen für maximal 4 Jahre eine abschmelzende Anschub-Förderung für neue Strecken, um auch im Interesse der Passagiere weitere attraktive Verbindungen aufzubauen. Bisher erhielten Fluggesellschaften solche Vergünstigungen im Rahmen von Einzelverträgen neben der Entgeltordnung. Diese rechtlich zweifelhafte Praxis wird beendet.
Uwe Lahl, Amtschef des Verkehrsministeriums und Leiter der obersten Luftfahrtbehörde, hatte eine Neufassung angefordert, die objektiven, transparenten, und diskriminierungsfreien Kriterien genügt. Er sagte: „Der Flughafen setzt mit der neuen Entgeltordnung einen neuen Anreiz für nachhaltigeres Fliegen. Vor allem mit der Förderung des bisher noch teuren alternativen Flugkraftstoffs beweist der Flughafen, dass er die Herausforderungen erkannt hat, denen sich der Luftverkehr angesichts der Klimawandels stellen muss.“
Genehmigungspflichtige Flughafenentgelte sind das Start- und Landeentgelt, das Passagierentgelt, das Sicherheitsentgelt und das Abstellentgelt. Das Start- und Landeentgelt setzt sich aus einem gewichtsbezogenen, einem lärmbezogenen und einem emissionsbezogenen Entgeltanteil zusammen. Der Flughafen nimmt aus diesen Flughafenentgelten ca. 100 Millionen Euro im Jahr ein. Die Genehmigung der letzten Entgeltordnung erfolgte mit Wirkung vom 1. Januar 2014.
Ergänzende Information
Das Verkehrsministerium kann als oberste Luftfahrtbehörde dem Flughafen keine politischen Vorgaben zur Ausgestaltung der Entgeltordnung machen. Es hat lediglich die Aufgabe, den Antrag des Flughafens nach den Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes rechtlich zu prüfen. Die Entgeltordnung ist danach zu genehmigen, wenn die Entgelte nach geeigneten, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien geregelt sind. Außerdem muss nach dem Gesetz eine Differenzierung der Entgelte nach Lärmschutzgesichtspunkten und nach Schadstoffemissionen erfolgen. Diese Vorgaben hat der Flughafen erfüllt.