MANNHEIM – Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die eine Nutzung von Elektro-Tretrollern im öffentlichen Straßenraum regeln soll. Noch im Juni will die Bundesregierung die mit den Änderungen des Bundesrates beschlossene Verordnung verabschieden und verkünden.
Die Verordnung sieht vor, dass eine Nutzung von Elektro-Tretrollern mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h erst ab 14 Jahren erfolgen darf und nur auf Radwegen oder – sofern nicht vorhanden – auf der Straße zulässig ist. Zudem besteht eine Versicherungspflicht, die am Fahrzeug mittels aufgeklebter Plakette nachgewiesen werden muss. Eine Helmpflicht besteht nicht.
Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und einige Städte im Verbundgebiet sind bereits von mehreren Anbietern von E-Tretroller-Vermietsystemen angefragt worden. Der VRN wird nun deshalb auch im Auftrag der Städte mit den interessierten Anbietern Gespräche führen und danach rasch Vorschläge für die Ausgestaltung von Vermietsystemen im Verbundgebiet erarbeiten, die im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden sollen. Zugleich wird auch die Mitnahme von E-Tretrollern in Verkehrsmitteln des ÖPNV geprüft.
Volkhard Malik, Geschäftsführer des VRN, dazu: „Wir freuen uns über das Interesse der Vermietfirmen. Wir wollen aber geordnete Verhältnisse bei der Mitnahme von privaten Tretrollern in unseren Fahrzeugen und zusammen mit den Kommunen auch sicherstellen, dass öffentlich zugängliche Tretroller kein Chaos auf den Straßen und Plätzen anrichten. Da nach den schlechten Erfahrungen anderer Städte in Deutschland mit Fahrradvermietsystemen dieses Ziel sicherlich auch die Anbieter von Tretroller-Vermietsystemen teilen, bin ich guten Mutes, dass wir dieses interessante neue Verkehrsmittel in unser Mobilitätsangebot im Verbundgebiet bestmöglich integrieren können“.