Mainz – Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden sich im Ketteler-Saal des Tagungszentrums Erbacher Hof zum 12. Bausachverständigentag Südwest ein, um sich über fachliche Themen rund um das Sachverständigenwesen auszutauschen. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Gemeinschaftsveranstaltung der Ingenieur- und Architektenkammern der Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes gehörte neben dem Umgang mit der DSGVO und der derzeit gültigen Rechtsprechung im Sachverständigenwesen auch die Bedeutung von Bauwerksprüfungen für die Verlässlichkeit von Straßen.
Bei seiner Begrüßung hob Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler, Schatzmeister der Ingenieurkammer Hessen, die Wichtigkeit von Fachkundigen gerade im Bereich Bau sowie die gute Zusammenarbeit der „Südwestkammern“ bei der Durchführung des seit Jahren etablierten Symposiums hervor. Anschließend ging Dipl.-Ing. Ralf Holst von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) beim Auftaktvortrag auf die Bedeutung von Bauwerksprüfungen für die Verlässlichkeit der Straßen ein. In diesem Rahmen zeigte er anschaulich den Zustand von Brücken an Bundesstraßen auf und gab einen Ausblick auf Möglichkeiten, die Zukunftsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur bei limitierten Finanz- und Personalmitteln zu erhalten.
Danach referierte Dipl.-Ing. Dirk Gattorf über asbesthaltige Putz- und Spachtelmassen. Zunächst definierte er, was genau unter Schadstoffen zu verstehen sei, bevor er schließlich erläuterte, worauf man beim Arbeiten in kontaminierten Räumlichkeiten rechtlich wie praktisch achten müsse. Im Anschluss behandelte Prof. Jürgen Ulrich, Vorsitzender Richter am Landgericht Dortmund a.D., in aller Ausführlichkeit das Thema Gutachtenerstellung zur Vorlage vor Gericht. Nachdem er die juristischen Begrifflichkeiten rund um Ortstermine abgesteckt hatte, erörterte Ulrich, wie sich solche Verfahrensweisen üblicherweise in der Praxis darstellen würden und was Sachverständige dabei zu beachten hätten.
Im darauffolgenden Vortrag bot Dr. Harald Volze, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung im Sachverständigenwesen. Dabei legte er in 25 Punkten die in den letzten beiden Jahren in Kraft getretenen Neuerungen zu Themen wie Befangenheit, Haftung und Vergütung einschließlich seiner Interpretation dar. Beim Abschlussreferat der Veranstaltung präsentierte Syndikusrechtsanwalt Dr. Nadim Kashlan LL.M. von der Deutschen Leasing Group seine ersten praktischen Erfahrungen bezüglich der Umsetzung der DSGVO. Zudem informierte er die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die seit deren Inkrafttreten bestehende Auskunfts- wie Meldepflicht und Notwendigkeit zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten.
Der 12. Bausachverständigentag Südwest bot öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Richtern, Rechtsanwälten, Rechtspflegern sowie interessierten Ingenieuren und Architekten ein Forum zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch auf hohem Niveau. „Gerade im Bauwesen benötigen wir dringend Gutachter und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die sich durch besondere Kompetenz auszeichnen“, betonte Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler, Schatzmeister der Ingenieurkammer Hessen (IngKH). „Dazu gehört auch die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung. Mit dem diesjährigen Bausachverständigentag bieten wir als ‚Südwestkammern‘ den Teilnehmerinnen und Teilnehmern genau diese Gelegenheit – nicht nur im Rahmen der Vorträge namhafter Referenten, sondern ebenso beim persönlichen Dialog.“