Kassel – (ots) – Am gestrigen Donnerstag, gegen 21 Uhr, konnte eine Streife des Polizeireviers Ost der Kasseler Polizei einen 32-jährigen Monowheelfahrerim Bereich Leipziger Straße/ Ecke Walkmühlenstraße nach anfänglicher Flucht festnehmen. Das Monowheel ist ein Einrad mit Motorantrieb.
Wie sich später herausstellte, war der Mann alkoholisiert, stand offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und wurde per Haftbefehl gesucht.
Da das Monowheel nicht die Voraussetzungen der Straßenverkehrszulassungsordnung erfüllt und daher seine Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum nicht erlaubt ist, der Fahrer einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen hätte müssen und unter Alkohol -und Drogeneinfluss stand, leiteten die Polizeibeamten gleich mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.
Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Pflichtversicherungsverstoßes verantworten.
Die Beamten waren am Donnerstag, gegen 21 Uhr, auf den 32-Jährigen aus Lohfelden aufmerksam geworden. Er befuhr mit seinem Monowheel die Leipziger Straße in Kassel-Bettenhausen.
Nicht auf die „Anhaltezeichen“ der Beamten reagierend hatte sich der Lohfeldener in Richtung Walkmühlenstraße/ Ecke Dormannstraße, auf ein dortiges Grundstück geflüchtet.
Beim Verlassen des Grundstücks konnte ihn die Polizeistreife, die derweil zu Fuß die Verfolgung aufgenommen hatte, ergreifen.
Bei der anschließenden Personenkontrolle und einem durchgeführten Atemalkoholtest stellten die Beamten schließlich fest, dass der Mann keinen Führerschein, eine Atemalkoholkonzentration von 1,7 Promille und deutliche Anzeichen eines Drogenrausches hatte.
Der Tatverdächtige wurde für die weiteren Maßnahmen, die auch eine Blutentnahme durch einen Arzt beinhalteten, auf das Polizeirevier Ost verbracht. Aufgrund eines noch offenen Haftbefehls wurde er im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen der nächsten Justizvollzugsanstalt zugeführt. Die anstehende Ermittlungsarbeit obliegt den zuständigen Beamten des Polizeireviers Ost in Kassel.
Darf das Monowheel auf der Straße gefahren werden?
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Monowheels liegt über 6 km/h. Damit ist es verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft, wonach es wiederum der Straßenverkehrszulassungsordnung unterliegt.
Da das Monowheel aber nicht über, die für die Zulassung wichtigen Bauteile wie Beleuchtung, Bremsen usw. verfügt, entspricht es nicht der StVZO, erhält somit keine Zulassung und darf aus diesem Grund auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Gehwege, Radwege, Parkplätze) gefahren werden.
Weitere Informationen zum Thema Monowheel und Hoverboard finden Sie unter folgendem Link des Polizeipräsidiums Nordhessen: https://k.polizei.hessen.de/395909084