Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Unfallflucht unter Alkoholeinwirkung
Schifferstadt (ots) – Am 03.06.19, gegen 17:15 Uhr, wurde durch einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer in der Burgstraße beobachtet, wie das vor ihm fahrende Auto einen am Straßenrand geparkten PKW streifte. Der Unfallverursacher fuhr jedoch einfach weiter, bis ihn der Zeuge einige Zeit später durch Zeichengebung zum Anhalten bewegen konnte.
Er machte den Flüchtigen auf sein Fehlverhalten aufmerksam, wobei ihm starker Alkoholgeruch auffiel.
Die dann hinzugerufenen Beamten stellten bei einem Atemalkoholtest einen Wert von 1,56 Promille fest und nahmen den 41-jährigen Unfallverursacher mit zur Dienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Sein Führerschein wurde mit dem Ziel der Entziehung der Fahrerlaubnis umgehend sichergestellt.
Der Sachschaden beträgt ca. 3.200 EUR.
Traktorfahrer rammt Mauer – Unfallflucht geklärt
Dannstadt-Schauernheim (ots) – Am 03.06.19, kurz nach 15:00 Uhr, meldeten mehrere Zeugen der Polizeiinspektion Schifferstadt, dass soeben ein Traktorfahrer in der Speyerer Straße in Schauernheim zwei aneinandergrenzende Mauern beschädigt hatte und hiernach weiter in Richtung Dannstadt fuhr. Da sie sich das Kennzeichen gemerkt hatten, konnten die Beamten den Fahrer schnell bei einem nahegelegenen Landwirtschaftsbetrieb ermitteln.
Der 57-jährige Beschuldigte erklärte, zwar ein Poltern gespürt zu haben. Er sei jedoch davon ausgegangen, lediglich über den Bordstein gefahren zu sein. Eine Berührung der Mauern will er nicht bemerkt haben.
Hinweise auf eine Fahruntüchtigkeit ergaben sich bei ihm nicht, allerdings wurde aufgrund der Sachschadenshöhe von ca. 10.000 EUR in Verbindung mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort auch bei ihm die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet.
Da er keinen festen Wohnsitz in der BRD hat, wurde außerdem eine Sicherheitsleistung einbehalten.