Mainz – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro belegt.
Vor Beginn und während der Bundesligapartie des FSV bei Hannover 96 im April 2019 wurden im Mainzer Zuschauerblock insgesamt 21 pyrotechnische Gegenstände gezündet. 7.000 Euro der Strafsumme wird der Verein für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen in der OPEL ARENA verwenden, die an den DFB zu zahlende Strafe würde sich damit auf 14.000 Euro belaufen.