Neustadt an der Weinstraße – Das Berufsbildungsgesetz bietet viele Chancen, eine davon verbirgt sich hinter dem Paragraphen 45.2. Dieser bietet Menschen, die ohne Ausbildung in einem Beruf tätig sind, die Möglichkeit, die Prüfungen darin nachträglich abzulegen. So hat der Angelernte die Möglichkeit, sich einen vollwertigen Abschluss zu erarbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass man anderthalb mal so lange in dem Beruf gearbeitet hat, wie die Ausbildung dauert.
In der Hauswirtschaft beinhaltet diese Regelung noch etwas Besonderes: Die viereinhalb Jahre berufliche Tätigkeit können auch die Jahre in der eigenen Familie sein. Dies bedeutet, dass all jene Frauen, die ehemals auf ihre berufliche Ausbildung zu Gunsten einer Familie verzichteten, die Gelegenheit haben, doch noch einen vollwertigen Berufsabschluss zu erlangen. Die praktische Tätigkeit liegt also vor und man muss sich nur noch das theoretische Fachwissen aneignen, um die Prüfung zu absolvieren.
Berufliche Perspektiven ergeben sich dann zum Beispiel in größeren Einrichtungen wie Kliniken, Kindertagesstätten oder Heimen.
An der Volkshochschule Neustadt gibt es dafür den geeigneten Lehrgang: In anderthalb Jahren vermittelt er wichtige Ausschnitte des nötigen Fachwissens. Der Unterricht findet jede Woche montagabends und samstags alle vierzehn Tage statt. Die Ferienzeiten sind in der Regel unterrichtsfrei.
Ein neuer Lehrgang beginnt am 16. September 2019. Interessierte können sich gerne an Susanne Lietz, 06321/855-568, wenden oder informieren sich auf der Website www.vhs-nw.de.