Kaiserslautern – Auf seiner Sitzung am Montag, 24. Juni 2019, hat sich der Vereinsrat des 1. FC Kaiserslautern e.V. erneut zur Beratung und Entscheidungsfindung getroffen.
Ausgangspunkt der Sitzung war die Tatsache, dass der Vereinsrat vor einer Woche beschlossen hatte, die ordentliche Jahreshauptversammlung, unter Berücksichtigung der Satzungskonformität, auf September vorzuziehen. Die vom Vereinsvorstand eingeholte Rechtsauskunft seiner Vertragsanwälte kam zu dem Ergebnis, dass eine vorgezogene Versammlung zwar grundsätzlich nicht unzulässig wäre, dass aber aufgrund eines fest definierten Termins für die Antragstellung von Mitgliedern diese Entscheidung Raum für Anfechtungen lassen würde. Aus diesem Grunde empfahl man in der Risikoabwägung den angedachten Septembertermin nicht zu nutzen. Es soll daher der formaljuristisch frühestmögliche Termin Anwendung finden. Aufgrund dieser Bewertung hat der Vereinsrat seine vor einer Woche getroffene Entscheidung mit Mehrheit erneuert.
In dieser Sitzung hat er auch erneut mit Mehrheit beschlossen, die Aktivierung des Satzungsausschuss weiter voranzutreiben, ggf. mit Neuwahlen für diesen Ausschuss. Dieser soll den Entwurf einer bereits vorliegenden Satzungsanpassung beschlussreif finalisieren.
In diesem Zusammenhang hat der Vorstand auch darüber berichtet, dass er gegen das Vereinsmitglied Patrick Banf aufgrund von Mitgliedereingaben in der vergangenen Woche ein Vereinsausschlussverfahren eingeleitet und dieses am heutigen Tag beendet hatte. Die für einen Vereinsausschluss notwendige Begründung – das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Vereinsinteressen in erheblichem Maße – wurde von den Anwälten verneint. Dabei wurde die Unterschrift von Geschäftsleitung und Aufsichtsratsvorsitzenden unter einen LOI (Letter of Intent) ebenso gewürdigt, wie eine nicht auszuschließende Drucksituation, der sich der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Michael Littig später ausgesetzt sah. Die Rechtsauskunft der Vertragsanwälte hat zudem ergeben, dass die Zuständigkeit für den Vereinsausschluss von Amtsträgern nur bei dem Organ liegt, dass diesen Amtsträger berufen oder gewählt hat. Im vorliegenden Fall liegt daher die Zuständigkeit nicht beim Vorstand, sondern bei der Mitgliederversammlung.
Vereinsrat – und somit die Vertreter aller Abteilungen des 1. FC Kaiserslautern e.V. – und der Vereinsvorstand verbinden mit dieser Entscheidung die Erwartung, dass nunmehr die ordentliche Mitgliederversammlung zeitnah und satzungsgerecht vorbereitet und durchgeführt werden kann. Einmal mehr besteht der Wunsch, dass eine Aufarbeitung der jüngsten Vergangenheit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Vereins und dem Wunsch seiner Mitgliedervertreter nach Ruhe im Umfeld und Geschlossenheit erfolgt.
Mit Erreichung dieses Ziels sehen alle Beteiligte den Verein auf einem guten Weg, wieder zu alter Stärke zu finden.