Bruchsal (ots) – Mittwochabend musste der Triebfahrzeugführer einer Regionalbahn auf dem Weg von Heidelsheim nach Bruchsal eine Schnellbremsung einleiten, nachdem er eine Person in unmittelbarer Nähe zum Gleis wahrgenommen hatte.
Der Triebfahrzeugführer verließ nach der Bremsung den mit knapp 130 Reisenden besetzten Zug, um sich zu vergewissern, dass die Person in Gleisnähe unverletzt war. Diese hielt sich weiterhin im Gleisbereich auf und schien etwas zu suchen.
Wie sich bei Eintreffen von Landes- und Bundespolizei herausstellte, war der 30-jährige Bulgare auf der Suche nach seiner Drohne, die kurz zuvor in diesem Bereich abgestürzt war.
Er wurde daraufhin auf die geltenden Vorschriften der Luftverkehrs-Ordnung hingewiesen. Gemäß dieser ist es nicht gestattet, in einem Bereich von weniger als 100 Metern über und neben Bahnanlagen eine Drohne steigen zu lassen. Weiterhin besteht gemäß Luftverkehrs-Ordnung bei Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm eine Kennzeichnungspflicht. Auch diese fehlte im vorliegenden Fall.
Der Bulgare muss nun mit Anzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie wegen der Verstöße gegen die Luftverkehrs-Ordnung rechnen. Verletzt wurde glücklicherweise niemand, sodass es für den Drohnenpiloten neben den Anzeigen bei einem Lerneffekt bleibt.
Aufgrund der polizeilichen Maßnahmen musste die Strecke für etwa 30 Minuten gesperrt werden. Neben der Landes- und Bundespolizei waren auch die Feuerwehren aus Bruchsal und Heidelsheim sowie ein Notarzt und Rettungswagen vor Ort.