Mainz – Mikroplastik ist das Thema der Stunde. 2018 schon hat eine Studie des Fraunhofer Instituts ausgetragenes Kunststoff-Granulat aus Kunstrasenfeldern und von Laufbahnen als einen in den Top 10 befindlichen Faktor der Mikroplastikverschmutzung der Umwelt identifiziert.
Die Europäische Kommission in Brüssel hat sich mittlerweile des Problems angenommen. Die EU-Chemikalien-Agentur ECHA will bis September 2019 eine Aussage treffen, was sie beabsichtigt, der Europäischen Kommission vorzuschlagen, um die Emission von Mikroplastik in die Umwelt zu stoppen. Ein Verbot von Kunststoffgranulat schon ab 2021 steht im Raum. Bis dahin läuft eine „Konsultation“, bei der sich DOSB und DFB, Kommunale Spitzenverbände und auch der LSB Rheinland-Pfalz für eine mehrjährige Übergangsfrist, heißt für die übergangsweise Erlaubnis zur weiteren Verwendung von Einstreugranulat aus Kunststoff ausgesprochen haben. Ziel ist, Zeit zu gewinnen, die besten Alternativen herauszufinden und die beachtliche Finanzierung von dann notwendigen Sanierungen zu strecken. Die Entscheidungen in Brüssel dazu sind nicht absehbar.
Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz, gültig mit Schreiben vom 10.07.2019, beschlossen, keine finanzielle Förderung von Kunstrasenplätzen mit Kunststoff-Granulat als Einfüllstreu mehr zu bewilligen.
„Der LSB begrüßt die Entscheidung des Sportministeriums, stehen wir doch auch in der Verantwortung, Kommunen und unsere Sportvereine aufgrund eines möglichen kurzfristigen Granulat-Verbots vor zukünftigen Fehlinvestitionen zu schützen“, so Jochen Borchert, kommissarischer LSB-Präsident zur Entscheidung des Ministeriums.
Das Sportministerium bittet, nur noch alternative Lösungen zu beantragen (Kork, Sand, Hybrid oder Kunstrasen ohne Verfüllung u.a.). Mehrere andere Bundesländer sind diesen Schritt mittlerweile ebenfalls gegangen, teils mit unterschiedlichen Ansätzen. Dies zeigt die derzeitige große Unsicherheit zur Problematik.