Wiesbaden – In der Strafsache gegen den 22-jährigen irakischen Staatsangehörigen Ali B. wegen des Verdachts des Mordes u.a. (Aktenzeichen: 2 Ks 2234 Js 24094/18 (Mord u.a.)) wurde seitens des Angeklagten Revision gegen das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wiesbaden vom 10.07.2019 eingelegt. Das Urteil ist damit weiterhin nicht rechtskräftig.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wiesbaden hatte den Angeklagten am 10.07.19 wegen Mordes in Tatmehrheit mit Vergewaltigung sowie tatmehrheitlich dazu wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung und in Tatmehrheit dazu wegen gefährlicher Körperverletzung tateinheitlich mit Nötigung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Ferner wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten.
Der Angeklagte wurde außerdem verurteilt, an die Nebenklägerinnen (Mutter und Schwester der Getöteten Susanna F.) einen Betrag in Höhe von jeweils 50.000,- € zzgl. Zinsen zu zahlen.