Frankfurt am Main – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Frankfurt-Eschersheim: Gleich zweimal erwischt
(ots) – (em) Gestern Abend (18.07.2019) wurde ein 25-jähriger Mann in der Eschersheimer Landstraße gleich zweimal ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines Autos erwischt.
Gegen 20.15 Uhr war der 25-Jährige mit seinem Renault Twingo unterwegs, als er in eine Verkehrskontrolle geriet. Zunächst gab er gegenüber den Polizisten falsche Personalien an. Diese ließen sich jedoch nicht täuschen und enttarnten die Lüge sowie den Grund für ebendiese schnell: Der junge Mann verfügte über keinerlei Fahrerlaubnis. Also wurden die Schlüssel sichergestellt. Wenig später holte er diese in Begleitung eines Freundes, welcher im Besitz einer Fahrerlaubnis war, beim Revier wieder ab, um die Fahrt mit Hilfe des Bekannten fortzusetzen.
Als die Beamten kurz darauf an der Stelle, an welcher das Fahrzeug abgestellt worden war, entlang fuhren, konnten sie beobachten, wie der 25-Jährige auf der Fahrerseite des Twingo einstieg und losfuhr. Er kam jedoch nicht weit: Die Polizisten hielten ihn und seinen Bekannten an und stellten das Auto sicher.
Gegen den 25-Jährigen wird nun in zwei Fällen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Auch gegen seinen Bekannten wird ermittelt; wegen des Verdachts der Anstiftung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Frankfurt-Sachsenhausen: Brand auf Flachdach
(ots) – (fue) Ein Zeuge bemerkte am Freitag, den 19. Juli 2019, gegen 01.30 Uhr, Feuerschein auf dem Dach einer Lagerhalle im Hinterhof eines Gebäudes in der Schweizer Straße.
Er verständigte sofort die Feuerwehr, die den Brand schnell unter Kontrolle hatte. Auf dem Dach wurde eine Spraydose gefunden und sichergestellt. Wie das Konstrukt gezündet wurde ist unklar.
Von Brandstiftung ist auszugehen. Die Ermittlungen in der Sache dauern an. Personen wurden durch das Feuer nicht verletzt. Die Schadenshöhe beziffert sich auf etwa 2.000 Euro.
Frankfurt-Riederwald: Verkehrsunfallflucht
(ots) – (fue) Ein 23-jähriger Frankfurter befuhr am Donnerstag, den 18. Juli 2019, gegen 04.10 Uhr, mit einem Leihwagen die Straße Am Riederbruch. An der Abzweigung zum Gewerbegebiet, in Richtung Riederspießstraße, kam er von der Fahrbahn ab und prallte mit seinem Audi gegen einen Baum.
Da der Wagen in Folge des Unfalles nicht mehr fahrbereit war, verließ der 23-Jährige den Wagen und wendete sich drei Fahrzeugen zu, die wegen des Unfalles hatten anhalten müssen. Bei diesen Autos trat er gegen die Außenspiegel. Schließlich entfernte er sich in Richtung Riederwald, ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen.
Im Anschluss kontaktierte er mehrfach den Polizeinotruf und gab sich als Unfallverursacher zu erkennen. Der junge Mann wurde daraufhin von einer Funkstreife an seiner Wohnanschrift aufgesucht und vorläufig festgenommen. Er stand deutlich unter Einfluss von Rauschmitteln. Zwecks Blutentnahme wurde er ins Polizeipräsidium verbracht. Dabei leistete er Widerstand, indem er sich sperrte und nach den Beamten trat. Hinzu kamen Beleidigungen und Spuckattacken. Zur Ausnüchterung wurde er in Gewahrsam genommen.
Gegen den 23-Jährigen wurden Anzeigen wegen Verkehrsunfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung gefertigt.
Frankfurt-Bahnhofsviertel: Heroindealer erneut erwischt
(ots) – (ne) Ein 48-jährige Drogendealer ist gestern Nachmittag erneut beim Betäubungsmittel-Handel im Bahnhofsviertel erwischt worden. Bereits am letzten Sonntag hatten Beamte der REE den Mann nach einem Verkauf vorübergehend festgenommen.
Dieses Mal hatte er seine Kundschaft am Wiesenhüttenplatz bedient. Als die Beamten den Mann kontrollieren wollten, ließ er ein Ledermäppchen mit verdächtigem Inhalt fallen.
45 Cliptüten mit insgesamt 20 g Heroin waren darin. Die Beamten gingen mit dem 48-Jährigen zwecks Durchsuchung in seine Wohnung. Hier konnten sie weiteres Heroin (0,4 g) sowie wenige Gramm Marihuana, Bargeld und eine Feinwaage sicherstellen.
Der 48-Jährige musste anschließend wieder entlassen werden.
Frankfurt-Westend: 83-Jähriger wird Opfer falscher Polizeibeamter
(ots) – (ne) Ein 83 Jahre alter Mann hat gestern Nachmittag seine wertvolle Münzsammlung an Gauner verloren, die als falsche Polizeibeamte am Telefon agierten.
Über das sogenannte Call-ID-Spoofing riefen die Täter den Senioren an und verängstigten ihn mit Geschichten über angebliche Einbrüche in der Nachbarschaft. Hierbei sei auch eine ältere Dame bestohlen worden, die alles verloren habe und nun dringend Geld benötigen würde. In einem dreistündigen Telefonat gelang es den Tätern den 83-Jährigen schließlich zu überzeugen. Er “spendete” zwei Koffer voller Goldmünzen im Wert von mehreren 10.000 Euro und deponierte diese, wie gefordert, vor seiner Haustür. Abholer kamen dann unerkannt vorbei und nahmen die Beute an sich.
Als der 83-Jährige später realisierte, dass er Opfer dreister Trickdiebe geworden war, erlitt er einen Schock und musste umgehend in ein Krankenhaus gebracht werden.
Die Kriminalpolizei ermittelt aktuell in dem Fall. Leider werden immer wieder ältere Menschen Opfer dieser Masche. Daher appellieren wir erneut:
- Die Polizei wird Sie niemals nach Geld oder Wertgegenständen fragen!
- Legen Sie bitte sofort auf! Führen Sie das Gespräch nicht fort!
Rufen Sie nach dem Auflegen umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 110 an!
Frankfurt: Zoll stellt 300 kg einer Chemikalie sicher, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln geeignet gewesen wäre – Hunderttausende Konsumeinheiten verhindert (siehe Foto)
Zollfahndungsamt Frankfurt a.M.
(ots) – Eine vom Zoll im Dezember 2018 sichergestellte Frachtsendung aus China, in der sich 300 kg der chemischen Substanz “2-Brom-4-Chlorpropiophenon” befanden, wurde jetzt nach Abschluss eines Rechtsstreites auf Kosten des polnischen Empfängers vernichtet. Aus dem Stoff hätte man Betäubungsmittel im dreistelligen Kilogrammbereich herstellen können. Die Vernichtung erfolgte in der Sondermüllverbrennungsanlage Biebesheim.
“Durch die präventive Sicherstellung der Chemikalie wurde die Herstellung von mehreren Hunderttausend Konsumeinheiten an berauschenden Mitteln verhindert”, so Hans-Jürgen Schmidt, Sprecher des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.
Im Dezember 2018 kontrollierten Zollbeamte am Frankfurter Flughafen die Frachtsendung aus China. Weil der Versender in der Vergangenheit bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel-(BtMG) und Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) in Erscheinung getreten war, übernahm das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main die Ermittlungen.
Ein Gutachten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung in Frankfurt kam zu dem Ergebnis, dass sich aus der Chemikalie mittels einfacher Synthese diverse Cathinonderivate synthetisieren lassen, die vom BtMG bzw. vom Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erfasst werden. Zudem können die vom Empfänger dargelegten Anwendungszwecke (Synthese von Arzneimittelwirkstoffen zur Raucherentwöhnung oder Produkten zur Verwendung in der Landwirtschaft) entweder ausgeschlossen werden oder die Produkte selbst würden ebenfalls vom NpSG erfasst.
Weil die Chemikalie weder dem BtMG noch GÜG unterliegt, erfolgte eine präventive Sicherstellung im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG). Der polnische Empfänger legte daraufhin Widerspruch gegen die Maßnahme des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main ein. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom Mai 2019 wurde der Antrag abgelehnt. Das Zollkriminalamt in Köln wies den Widerspruch ebenfalls ab. Gleichzeitig bekräftigt es, dass die sichergestellte Chemikalie sowohl zur Synthese von Betäubungsmitteln (BtM) als auch Neuer-Psychoaktiver-Stoffe (NpS) geeignet ist.
Unter Würdigung der Gesamtumstände ist davon auszugehen, dass die sichergestellte Chemikalie einem Kreislauf illegaler Handelsgeschäfte zugeführt werden sollte.
Nach Rechtskraft der Beschlüsse wurde die Chemikalie im Juli 2019 vernichtet und die Kosten in Höhe von 13.000 Euro dem Empfänger in Rechnung gestellt.
- Zusatzinformation
Seit dem Jahr 2002 ist das Zollfahndungsdienstgesetz in Kraft. Es ermöglicht unter anderem im präventivrechtlichen Rahmen für die Verhütung von Straftaten (zollrechtliche Gefahrenabwehr) tätig zu werden. Gemäß des § 32 b Abs. 1 des ZFdG können die Behörden des Zollfahndungsdienstes im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung eine Sache sicherstellen, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren.