Kreis Südliche Weinstraße – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Fahrzeugvandalismus
Bad Bergazbern
In der Nacht von Montag auf Dienstag, 22.07./23.07.19, wurden im Stadtgebiet Bad Bergzabern mehrere Fahrzeuge beschädigt. In der Haydnstraße wurde an einem Pkw Audi die Heckscheibe, an einem Pkw Mercedes in der Theodor-Heuss-Straße, die Scheibe der Fahrertür eingeschlagen. An einem grauen Pkw VW Passat in der Kurtalstraße, schlugen die Täter mit einem Gegenstand die Scheibe der Beifahrertür ein. An einem Peugeot Transporter, geparkt in der Steinfelder Straße, schlugen die bislang unbekannten Täter die Scheibe der Fahrertür ein. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 2000.- Euro. Hinweise auf den oder die bislang unbekannten Täter nimmt die Polizeiinspektion Bad Bergzabern, unter Telefon 06343/93340 oder per unter pibadbergzabern@polizei.rlp.de, oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Pferde sind los
Kirrweiler
Durch einen Spaziergänger wurden am 22.07.2019 gegen 06:20 Uhr der Polizei Edenkoben mehrere Pferde gemeldet, die sich nicht mehr bei Kirrweiler auf der Weide befinden, sondern daneben grasen. Zunächst war der eigentliche Halter nicht vor Ort und auch nicht zu ermitteln. Dankenswerterweise erklärte sich ein anderer Halter aus dem Nachbarort bereit, sich um die Tiere zu kümmern. Er fing sie ein und brachte sie auf einer Weide unter. Im Nachgang konnte dann doch der Halter der Pferde ausfindig gemacht werden
Stark betrunkener Radfahrer
Edenkoben
Am 22.07.2019 gegen 19:55 Uhr fiel Beamten der Polizei Edenkoben ein Radfahrer auf, der die Staatsstraße in den Edenkoben befuhr und stark alkoholisiert erschien. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte die Vermutung-dieser ergab über 2 Promille. Der 59-jährige Radfahrer aus Maikammer wurde zur Entnahme einer Blutprobe zur Dienststelle verbracht. Ihm droht nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine “relative Fahruntüchtigkeit” vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der “absoluten Fahruntüchtigkeit” ab 1,6 Promille, “relativ Fahruntüchtig” wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
Überholvorgang mit Folgen
Oberhausen
Am Montag, 22.07.2019, gegen 18:50 Uhr, befuhren eine 60-jährige und eine 46-jährige Pkw-Fahrerin die B 427 von Hergersweiler in Richtung Oberhausen. Beide Fahrzeugführerinnen wollte einen langsam vorausfahrenden Pkw überholen. Die 46-jährige Audi-Fahrerin befand sich nach ihren Angaben gerade im Überholvorgang, als die 60-jährige Nissan-Fahrerin ebenfalls zum Überholen ansetzte. Hierbei kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 4500.- Euro.