Lambrecht – Dem Beschuldigten lag zur Last, er habe am 20.02.2016 während seiner Spätschicht, für die er als Pflegefachkraft zuständig war, erkannt, dass sich eine Bewohnerin des Alten- und Pflegeheims „Lambrechter Tal“ der AWO in einem präfinalem Stadium befunden habe; er habe sich jedoch von einem inzwischen (noch nicht rechtskräftig) verurteilten Kollegen überreden lassen, den Notarzt nicht zu rufen, sondern die Frau sterben lassen.
Der Tatverdacht gegen den Beschuldigten beruhte im Wesentlichen auf einer Passage im Chatverlauf zwischen zwei zwischenzeitlich (noch nicht rechtskräftig) verurteilten Mitarbeitern. Der Beschuldigte hat den Tatvorwurf bestritten. Er hat im Wesentlichen angegeben, im tatrelevanten Zeitpunkt während seiner Spätschicht kein Anlass zur Annahme gehabt zu haben, dass sich der Zustand der von ihm betreuten Frau so verschlechtert habe, dass ein Arzt hätte gerufen werden müssen. Tatsächlich belegte das im Rahmen des Ermittlungsverfahrens festgestellte Verhalten des Beschuldigten, dass er sich während seiner Schicht erfolgreich um eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der ihm anvertrauten Frau bemühte. Aufgrund dieser objektiven Umstände ist nicht auszuschließen, dass er auf die Aufforderung seines Kollegen, die Frau sterben zu lassen, nur scheinbar eingegangen ist. Eine strafrechtliche Beteiligung des Beschuldigten am Tod der Frau war daher nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat das Ermittlungsverfahren deshalb kürzlich eingestellt.