Speyer: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, RLP © Holger Knecht

Speyer – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Einbruch in Schrebergarten

Speyer (ots) – Vermutlich in der Nacht von Montag auf Dienstag hat die unbekannte Täterschaft ein Gartenhaus in einem Schrebergarten im Haspelweg aufgebrochen.

Hierbei wurde zunächst ein Fenstergitter abmontiert und anschließend das Fenster aufgehebelt. In dem Gartenhaus wurden sämtliche Schränke durchsucht und diverse Garten- und Haushaltsgeräte entwendet. Der Gesamtschaden dürfte sich auf etwa 1.500 Euro belaufen.

Alkohol am Steuer

Speyer (ots) – Aufgrund eines telefonischen Hinweises konnte im Binsfeld ein 48-jähriger Mann aus Bruchköbel in seinem PKW kontrolliert werden. Wie gemeldet, stand der Fahrer unter Alkoholeinfluss, was ein Atemalkoholtest mit 2,28 Promille belegte.

Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sowie der Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.

“Teurer Spaß”

Speyer (ots) – Im Rahmen einer Streifenfahrt konnte am Dienstag, dem 30.07.2019, gegen 02:45 Uhr, ein PKW erkannt werden, welcher augenscheinlich mit überhöhter Geschwindigkeit die Bahnhofstraße in Speyer entlangfuhr. Daraufhin sollte der Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.
Dieser reagierte jedoch nicht auf Blaulicht und Anhaltezeichen, sondern beschleunigte sein Fahrzeug weiter und geriet im Rahmen der Fahrt zudem auf die Fahrspur des Gegenverkehrs.

Hierbei kam es glücklicherweise zu keiner Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern. Vor einer Baustelle in der Wormser Landstraße stoppte der Fahrer schließlich sein Fahrzeug und ließ sich kontrollieren.

Im Rahmen einer ersten Befragung des 24-jährigen Mannes äußerte dieser, dass er nur “Spaß” machen wollte. Dieser war dann aber endgültig verflogen, als die Beamten Alkoholgeruch bei dem Mann wahrnahmen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,02 Promille. Dem Fahrer wurde anschließend eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.

Der Fahrer darf sich nun nach diesem sog. “Spaß” auf eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr “freuen”.