Heidelberg – Mit heute den Beteiligten bekannt gegebenem Urteil hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Stadt Heidelberg verurteilt, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über eine Änderung der Sperrzeitverordnung vom 24.07.2018 zu entscheiden. Geklagt hatten Anwohner der Altstadt.
Nach Auffassung der Kammer haben die Kläger angesichts der vom Gaststättenbetrieb in der Heidelberger Altstadt ausgehenden lärmbedingten Gesundheitsgefahren einen Anspruch darauf, dass die Gaststätten unter der Woche, also auch am sogenannten studentischen Donnerstag, spätestens um Mitternacht schließen. Dies sei zur Gewährleistung der aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendigen Nachtruhe von mindestens 6 Stunden notwendig. In den Nächten zum Samstag und Sonntag muss die Sperrzeit spätestens um 2:30 Uhr beginnen.
Diese Maßgaben sind für den Heidelberger Gemeinderat bindend. Lediglich den exakten Geltungsbereich der neuen Sperrzeiten – innerhalb der räumlichen Grenzen der bisherigen Sperrzeitverordnung – kann der Gemeinderat im Rahmen seines normgeberischen Ermessens festlegen.
Eine schriftliche Begründung des Urteils ist noch nicht erfolgt. Sobald die Begründung vorliegt, wird diese Gegenstand einer weiteren Pressemitteilung sein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache wurde die Berufung zugelassen, die von den Beteiligten innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingelegt werden kann (Az. 7 K 8944/18).