Mannheim – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
Aufhebung des Grillverbots am Strandbad Mannheim
Mit Änderung der Wetterlage hat sich das Risiko der Waldbrandgefahr in Mannheim verringert, so dass der Fachbereich Sport und Freizeit das Grillverbot am Strandbad Mannheim aufheben kann.
Die Grillverbotsbeschilderung am Strandbad wird am 6. August 2019 entfernt. Das Grillen auf der Grillwiese ist ab sofort wieder zulässig.
Auf die Einhaltung der bestehenden „Satzung über die Benutzung des Strandbades der Stadt Mannheim“ wird hingewiesen.
E-Tretroller: Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Ob als hippe City-Flitzer, für die „letzte Meile“ beim Arbeitsweg oder einfach nur zum Ausprobieren – die neuen E-Tretroller sind spätestens seit dem Leihangebot der Firma TIER Mobility GmbH in Mannheim angekommen und sollen das Angebot der Mikro- und Nahmobilität im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) bereichern.
„Wir begrüßen den Ausbau der Elektromobilität in der Region. Doch so viel Spaß das Fahren mit den E-Scootern auch macht – es ist, wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, an Regeln gebunden“, betont Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht. Er führt aus: „Damit alle Nutzer auf einen Blick wissen, was in Bezug auf E-Scooter erlaubt ist und was nicht, haben wir als Angebot für unsere Bürgerinnen und Bürger einen Fragekatalog mit den dazugehörigen Antworten zusammengestellt.“
Das Merkblatt inklusive Bildmaterial zu Ihrer freien Verfügung ist hier einsehbar und wird künftig unter der Rubrik Verkehr auf der Homepage der Stadt Mannheim unter www.mannheim.de/de/service-bieten/verkehr zu finden sein.
VRN Mobile Cinema: Kinogenuss im Herzogenriedpark am 09. August 2019 und im Carl-Benz-Bad am 16. August 2019
Auch nach dem 200. Geburtstag des Fahrrads veranstaltet die Stadt Mannheim in diesem Jahr in Kooperation mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) die Fahrradkinoreihe VRN Mobile Cinema. Das von der Agentur Yalla Yalla! – studio for change entwickelte Fahrradkino lädt insgesamt sechsmal zum Filmeschauen an ungewöhnlichen Orten ein. Das Besondere am VRN Mobile Cinema: Die gesamte Kino-Technik befindet sich in zwei großen Lastenrädern samt Anhängern.
Von einem gemeinsamen Treffpunkt aus startet das mobile Kino mit den Besuchern per Radtour zum jeweiligen Veranstaltungsort. Am Treffpunkt wird durch Radfahren auf der Dynamo-Rolle Strom für den Akku erzeugt – am Veranstaltungsort ist das VRN Mobile Cinema dann völlig energieautark.
Der vierte Termin der Fahrradkino-Reihe findet am Freitag, 09. August 2019, beim Rosarium im Herzogenriedpark statt. Dort wird die Komödie „25 km/h“ (DE 2018; R: Markus Goller; FSK: 6) gezeigt. Treffpunkt für alle Kinofans ist um 19:30 Uhr auf dem Alten Messplatz. Die gemeinsame Radparade beginnt um 20:00 Uhr.
Am 16. August 2019 ist das VRN Mobile Cinema im Carl-Benz-Bad zu Gast. Treffpunkt ist bereits um 19:00 Uhr beim Rathaus Käfertal. Um 19:30 Uhr startet die Radparade. Im Freibad angekommen wird der Film „The Program – Um jeden Preis“ (GB, FR 2015; R: Stephen Frears; FSK: 0) präsentiert.
Ein Kino-Ticket kann nur am Treffpunkt für 3 Euro erworben werden. Der gesamte Erlös der Kinoreihe wird an eine lokale, wohltätige Organisation gespendet. Maximal 150 Personen können beim VRN Mobile Cinema mit dabei sein.
Der Kinogenuss ist nicht bestuhlt. Die Besucher können sich vor Ort Papphocker leihen oder Decken sowie Klappstühle selbst mitbringen. Für Getränke ist gesorgt.
Weitere Termine:
- August Treffpunkt: Fernmeldeturm -Veranstaltungsort: Flughafen Neuostheim, Parkdeck
Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche wird es am Freitag, den 20. September 2019, eine Sonderveranstaltung des VRN Mobile Cinema im Quartier Q6/Q7 geben.
Auf Grund der Wetterlage können die Termine kurzfristig verschoben werden. Die genauen Uhrzeiten an den jeweiligen Treffpunkten, die gesamte Filmauswahl sowie kurzfristige Änderungen werden auf www.vrn.de/mobile-cinema und www.monnem-bike.de bekannt gegeben.
Wartungsarbeiten an Ampelanlagen „Kallstadter Straße / Mannheimer Straße“ und „Feudenheimer Straße / Dudenstraße“
Alle zwei Jahre finden, gemäß den aktuellen VDE-Vorschriften, wiederkehrende Wartungsarbeiten an Ampelanlagen statt. Am Dienstag, 6., und Donnerstag, 8. sowie am Dienstag, 13. August 2019, finden die nächsten Wartungsarbeiten an den Ampelanlagen „Am Aubuckel / Wingertsbuckel“, „Untermühlaustraße / Zeppelinstraße“ und „Ludwig-Jolly-Straße / Mittelstraße“ statt. Hierbei werden die Lichtsignalanlagen auf Funktionstüchtigkeit geprüft. Im Rahmen dieser erweiterten Prüfungen ist es erforderlich, die Anlagen teilweise auszuschalten. Dies dauert je nach Steuergerätetyp unterschiedlich lange. Mit Polizei, Verkehrsbehörde und Rhein-Neckar-Verkehr GmbH wurde eine Liste der Anlagen abgestimmt, bei denen aufgrund von Steuergerätetyp und örtlichem Verkehrsaufkommen weitere absichernde Maßnahmen zu treffen sind. So werden an den folgenden Anlagen Absicherungen erforderlich sein:
„Am Aubuckel / Wingertsbuckel“
Am Dienstag, 6. August, starten die Arbeiten um 9 Uhr. Die Anlage wird ab 9.30 Uhr für zwei bis drei Stunden außer Betrieb sein. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind Wegnahmen von Fahrspuren und somit Einschränkungen des Individualverkehrs in diesem Kreuzungsbereich erforderlich.
„Untermühlaustraße / Zeppelinstraße“
Weitere Wartungsarbeiten finden am Donnerstag, 8. August, um 9 Uhr, an der Ampel „Feudenheimer Straße / Dudenstraße“ statt. Hier wird die Ampelanlage ab ca. 9.30 Uhr für rund drei Stunden außer Betrieb genommen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind auch hier Wegnahmen von Fahrspuren und somit Einschränkungen des Individualverkehrs in diesem Kreuzungsbereich erforderlich. In der Zeppelinstraße entfällt die Möglichkeit links Richtung Innenstadt abzubiegen. Hierfür ist die Umfahrung über Pyramidenstraße und Industriestraße vorgesehen. Nach Aufbau der Absperrungen wird die Lichtsignalanlage zur Wartung für rund zwei Stunden außer Betrieb sein. Am Ende der Wartung wird der gewohnte Zustand der Fahrbeziehungen wieder hergestellt.
„Am Aubuckel / Wingertsbuckel“
Am Dienstag, 13. August, starten die Arbeiten um 9 Uhr. Die Anlage wird ab 9.30 Uhr für zwei bis drei Stunden außer Betrieb sein. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind Wegnahmen von Fahrspuren und somit Einschränkungen des Individualverkehrs auch in diesem Kreuzungsbereich erforderlich. Fahrbeziehungen entfallen an dieser Kreuzung keine.
Plakatkampagne für mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum
Mit der aktuellen Plakatkampagne, die vom 6. August bis zum 2. September in der Stadt zu sehen ist, appelliert die Abfallwirtschaft Mannheim an die Bürgerinnen und Bürger, eine aktive Rolle für mehr Sauberkeit in der Stadt zu spielen.
„Wir sind auf das Engagement der Bürgerschaft angewiesen. Nur gemeinsam schaffen wir es, dass Mannheim attraktiv für alle ist und bleibt“, betont Bürgermeisterin Felicitas Kubala. Alexandra Kriegel, kommissarische Eigenbetriebsleiterin der Abfallwirtschaft Mannheim ergänzt: „Die Männer und Frauen der Stadtreinigung sorgen tagtäglich für ein sauberes Stadtbild. Wenn jeder sich an Regeln hält und die Abfallkörbe sowie den kostenlosen Sperrmüllservice nutzt, ist das ein wichtiger Baustein der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Bürgerschaft.“
Die Menschen in der Stadt haben es – im wahrsten Sinne des Wortes – in der Hand, wie sauber Mannheim ist. Sie alle tragen zu einem ansprechenden Erscheinungsbild bei, wenn sie ihre Abfälle in die dafür bereitgestellten Abfallbehälter entsorgen. Dieses Thema greift die Stadtreinigung der Abfallwirtschaft Mannheim erneut in ihrer aktuellen Plakatkampagne auf, die am 6. August startet.
Altrheinfähre Sandhofen ab dem 6. August wieder in Betrieb
Der Fährbetrieb der Altrheinfähre wird voraussichtlich ab Dienstag, 6 August, ab 10 Uhr, den regelmäßigen Betrieb wieder aufnehmen. Gefahren wird täglich einschließlich sonn- und feiertags von 10 bis 20 Uhr, Montag bleibt auch in dieser Saison Ruhetag. Kein Fährbetrieb ist in der Mittagszeit zwischen 13 und 14 Uhr. Die Fähre legt wie gewohnt ab Friesenheimer Insel/ Restaurant Dehus zu jeder vollen Stunde und ab Sandhofen zu jeder halben Stunde ab.
Die Fährpreise sind wie folgt:
Fußgänger 0,50 Euro Radfahrer 1,00 Euro Motorräder 1,50 Euro PKWs 2,00 Euro
Letzter Tag des Fährbetriebs 2019 ist der 29. September 2019, da der 30. September 2019 auf einen Montag und somit Ruhetag fällt.
Eingeschränkte Verkehrsführung auf der „BBC-Brücke“
Aufgrund von Brückenbauwerksuntersuchungen ist am Montag, 5., und Dienstag 6. August 2019, die Verkehrsführung auf der B38-Brücke über die Riedbahn (BBC-Brücke) stadtauswärts eingeschränkt. Um die Untersuchungen durchführen zu können, muss die linke Fahrspur der B38 (stadtauswärts) in einem rund 50 Meter langen Bereich auf der Brücke gesperrt werden. Weitere Materialuntersuchungen an der Brückenkonstruktion sowie Baugrunderkundungen werden am Dienstag, 6., und Mittwoch, 7. August 2019, im Bereich der Ziel- und Boveristraße durchgeführt. Die Baugrunderkundungsbohrungen in der Ziel- und Boveristraße können an jeweils einem Tag durchgeführt werden, so dass nur eine kurzfristige Teilsperrung einer Fahrspur sowie der Geh- und Radwege notwendig wird. Anhand der gewonnenen Material- und Bodenproben sollen weitere Kennwerte zur Standsicherheit gewonnen werden.
Mannheim: Umleitungen während des Christopher Street Days
Am Samstag, 10. August, findet in der Mannheimer Innenstadt der Christopher Street Day statt. Hierfür werden von etwa 12 Uhr bis 17:30 Uhr die Breite Straße und von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr die Planken für den Stadtbahnverkehr sowie der Kaiserring und die Bismarckstraße ab 14:30 Uhr für den Busverkehr gesperrt.
Die betroffenen Stadtbahnlinien 1, 2, 3, 4/4A, 5/5A, 6/6A und 7 sowie die Buslinien 60 und 63 werden in dieser Zeit umgeleitet. Nähere Informationen zum Umleitungsverkehr finden Sie online unter: w w w . rnv-online.de/csd2019
Erste E-Tretroller in Mannheim – SIEHE FOTO
In den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen sind jetzt die ersten E-Tretroller aufgestellt. Als Teil der Mikro- und Nahmobilität sollen sich die sogenannten E-Scooter zu einem weiteren Mobilitätsbaustein im Verkehrsverbund Rhein-Neckar entwickeln. Für die Benutzung sind pro Fahrt 1 Euro Startgebühr plus 15 Cent pro Minute zu zahlen. Die Ausleihe erfolgt ausschließlich per Smartphone über die TIER App.
„Wir freuen uns über neue Formen der E-Mobilität. Die E-Scooter bilden einen weiteren Baustein unseres schon jetzt umfangreichen Mobilitätsangebots. In anderen Großstädten, in denen die ersten E-Scooter bereits am Markt sind, können wir schon wenige Wochen seit der gesetzlichen Zulassung beobachten, dass die elektrischen Tretroller sehr gut angenommen werden“, so VRN-Vorsitzender und Erster Bürgermeister der Stadt Mannheim Christian Specht. Er betont: „Für uns ist dabei absolut klar, dass diese neue, zusätzliche Mobilitätsform definitiv geordnet ablaufen muss. Daher werden wir in Mannheim mit unserem Ordnungsdienst sehr intensiv beobachten, dass die Verkehrsregeln eingehalten und die Roller ordentlich abgestellt werden. Hierzu wollen wir auch mit einer Selbstverpflichtung durch den Leihanbieter beitragen.“
TIER und die Städte haben eine Vereinbarung geschlossen, um eine für alle Verkehrsteilnehmer sichere und städtebaulich verträgliche Nutzung der E-Tretroller zu gewährleisten. Die Vereinbarung enthält Regelungen zur Organisation der Angebote, zum Abstellen und Parken, zur Kontrolle und Überwachung, zur Verkehrssicherheit sowie zum Datenaustausch und zur nachhaltigen Verwendung der E-Tretroller. Die Kooperationsvereinbarung dient auch dazu, insbesondere Anreize für eine gemeinsame Nutzung des ÖPNV und für den Zu- und Abbringerverkehr zu erzeugen. Die Kooperation beinhaltet in einem ersten Schritt das Co-Branding der E-Tretroller durch ein Logo des VRN und sieht Vergünstigungen für VRN-Jahreskarteninhaber vor. Im zweiten Schritt soll bis Ende des Jahres die Integration in das elektronische Auskunftssystem myVRN erfolgen, so dass auch eine Ausleihe über die myVRN App möglich wird. Danach ist vorgesehen, dass auch das Buchen und Abrechnen der E-Tretrollerfahrten über myVRN möglich wird. Diese Partnerschaft ist aber nicht exklusiv. Der VRN behält sich – insbesondere in Bezug auf die Integration in die myVRN-App – Kooperationen mit weiteren Anbietern von E-Tretrollern vor.
Hintergrundinformation
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und freiwillige Vereinbarung zur Nutzung
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) legt nur unvollständig die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von E-Tretrollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen fest. Die Städte Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und auch Kaiserslautern sind von verschiedenen Anbietern von E-Tretroller-Vermietsystemen angesprochen worden und haben ihre Bereitschaft signalisiert, weitere Regelungen zu akzeptieren, die der verkehrssicheren Nutzung der E-Tretroller im öffentlichen Straßenraum dienen. Der VRN hat daraufhin im Auftrag der Städte eine Vereinbarung entworfen, in die Erfahrungen im Umgang mit E-Tretrollern aus anderen Städten eingeflossen sind. Unter anderem ist festgehalten, dass nur eine bestimmte Anzahl von E-Tretrollern in markierten Bereichen vorgehalten werden dürfen. E-Tretroller dürfen insbesondere nicht in Fußgängerzonen, in öffentlichen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün oder vor Rampen von Bahnabgängen sowie in öffentlichen Fahrradabstellanlagen abgestellt werden. Die Städte haben Zonen definiert, in denen ein Miet-Ende und somit das Abstellen der E-Tretroller untersagt ist. Wesentliches Ziel der Vereinbarung ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Verkehrsrechtlich werden die E-Scooter wie Fahrräder behandelt. Heißt, dass die Straßenverkehrsordnung als Grundlage dient: Demnach ist das Fahren in der Fußgängerzone sowie auf Gehwegen verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit entsprechenden Bußgeldern rechnen. Das Abstellen der elektrischen Roller auf Gehwegen ist, wie auch bei Fahrrädern, erlaubt, sofern eine ausreichende Gehwegbreite verbleibt. In einzelnen Bereichen wie beispielsweise Grünflächen hingegen ist das Parken der E-Scooter untersagt.
Ein weiterer Bestandteil der Vereinbarung sind Inhalte zur Nachhaltigkeit. Der Anbieter setzt sich im Rahmen der Beschaffung der E-Tretroller sowie im Rahmen der Reparatur und Wartung für eine möglichst lange Lebensdauer der E-Tretroller ein, repariert und wartet diese regional.
Die Kundenhotline von TIER ist telefonisch unter der Rufnummer 030 / 568 38651 sowie per E-Mail unter support@tier.app erreichbar. Unter h t t p s://w w w . tier.app/de/help/ finden Kunden Antworten auf wesentliche Fragen.
Reduzierte Öffnungszeiten bei den Bürgerservices während des Sommers
Der Bürgerservice Schönau ist vom 29.07.2019 bis 16.08.2019 geschlossen.
Der Bürgerservice Käfertal ist vom 05.08.2019 bis 16.08.2019 geschlossen.
Der Bürgerservice Sandhofen ist vom 19.08.2019 bis 06.09.2019 geschlossen.
Der Bürgerservice Vogelstang ist vom 19.08.2019 bis 13.09.2019 geschlossen.
Alle anderen Bürgerservices sind während der Sommerwochen für die Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.
Der schnelle Behördengang funktioniert am besten mit vorheriger Terminvereinbarung w w w . mannheim.de/terminreservierung.