Heidelberg – Das Amtsgericht Heidelberg hat bereits Ende Januar einen Strafbefehl gegen einen Gutachter einer Prüf- und Überwachungsorganisation wegen Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung in zwei Fällen erlassen.
Der Verurteilte erstellte im Jahr 2014 für zwei Oldtimer-Umbauten, sogenannte Hot Rods, inhaltlich unrichtige Gutachten. So fertigte er für ein Fahrzeug auf Basis eines 1927 hergestellten Ford ein Gutachten, das bestätigte, dass sich die Hautgruppen des Fahrzeugs mit Ausnahme des Motors und des Innenraums im Originalzustand befinden, obwohl Modellbezeichnung und Identifikationsnummer darauf hindeuteten, dass es sich um einen Eigenbau handelte.
In einem zweiten Fall erstellte er ein Gutachten für einen Dodge Sedan, das zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis diente. Erneut bestätigte er die Originalität wesentlicher Teile des Fahrzeugs, obwohl Veränderungen gegenüber dem Original vorgenommen worden waren.
In beiden Fällen führten die inhaltlich unrichtigen Gutachten dazu, dass die Fahrzeuge als Oldtimer-Fahrzeuge (erkennbar am abschließenden H im Kennzeichen) für den Straßenverkehr zugelassen werden konnten.
Derzeit ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Verkehrskommissariat Heidelberg in weiteren Fällen gegen Halter von Hot Rods sowie gegen Sachverständige, die inhaltlich unrichtige Gutachten erstellt haben sollen.