Karlsruhe – Wie berichtet, verstarb am 1. August 2019 ein 28-jähriger Mann nach massiven Widerstandshandlungen anlässlich seiner Festnahme am 21. Juli 2019.
Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen polnischen Staatsangehörigen, der ein Zimmer in Karlsruhe angemietet hatte. Er sollte zur Vollstreckung einer aus einem rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts Dortmund resultierenden Ersatzfreiheitsstrafe wegen Diebstahls zur Justizvollzugsanstalt Bruchsal verbracht werden, von wo aus der Transport in das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg geplant war.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass der Verstorbene über einen längeren Zeitraum hinweg massiv Widerstand gegen seine Festnahme in Form von Stoßen, Treten, Spucken und versuchtem Beißen geleistet hat. Um dem zu begegnen hätten die eingesetzten Beamten unmittelbaren Zwang angewandt. Hierzu sind Beamte des Polizeivollzugsdienstes nach Maßgabe der §§ 50 ff. des Polizeigesetzes Baden-Württemberg grundsätzlich befugt. Ob im vorliegenden Fall die Grenzen des rechtlich Zulässigen eingehalten wurden, ist Gegenstand der Ermittlungen. Bisher haben sich keine konkreten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Maßnahmen der Beamten kausal für den Tod des 28-Jährigen waren.
Eine durchgeführte Obduktion konnte die Todesursache nicht klären. Weitere umfangreiche und zeitaufwändige rechtsmedizinische Untersuchungen sind notwendig.
Der 28-Jährige hat sich bereits am 20. Juli 2019 in ärztlicher Behandlung befunden. Entgegen ärztlichem Rat soll er auf eigene Verantwortung das Krankenhaus verlassen haben. Es ist derzeit deshalb nicht auszuschließen, dass eine mögliche Vorerkrankung todesursächlich war. Auch dies wird Gegenstand der weiteren rechtsmedizinischen Untersuchungen sein.