Mannheim-Neckarau – (ots) – Bereits am Mittwoch, den 31.07.2019, wurden Beamte des Polizeireviers Mannheim-Neckarau auf eine Cannabis-Plantage im Aufeldweg IV aufmerksam.
Und das durch einen Zufall.
Die Beamten streiften in den Nachmittagsstunden im Bereich Niederfeld und Almenhof auf eher ungewöhnliche Weise, nämlich in ziviler Kleidung und auf Fahrrädern.
Als die Polizisten um 16:30 Uhr einen 40-jährigen Radfahrer kontrollieren wollten, flüchtete dieser zunächst in Richtung Rheinbadweg.
Nachdem ihm der Weg abgeschnitten wurde, stoppte er seine Fahrt, griff unvermittelt in die Hosentasche und warf ein Fläschchen in die angrenzende Kleingartenanlage.
Der zunächst Flüchtige wurde noch vor Ort festgenommen.
Bei der anschließenden Suche in den Gärten nach dem weggeworfenen Gegenstand stieg den Beamten starker Marihuanageruch in die Nase.
Dem Geruch folgend, staunten diese nicht schlecht, als sie durch einen Gartenzaun eine Cannabis-Plantage auf dem Nachbargrundstück entdeckten.
Da der Betreiber der Plantage vor Ort nicht ausfindig gemacht werden konnten, wurde das Grundstück mit einem Beschluss des zuständigen Gerichts durchsucht. Insgesamt wurden 31 Cannabispflanzen sichergestellt, die mit hochwertigem Equipment professionell aufgezogen wurden.
In der dazugehörigen Gartenhütte wurde zudem eine Ernte von knapp 325 Gramm Marihuana sichergestellt.
Gemeinsam mit der Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermittelten die Beamten des Polizeireviers Mannheim-Neckarau einen 26-Jährigen als Betreiber der Plantage.
Die Ermittlungen, ob der ebenfalls ermittelte Pächter des Gartengrundstücks beim Anbau und der Herstellung von Betäubungsmitteln beteiligt war, dauern an.
Beide Männer gelangen wegen des Anbaus und der Herstellung von Betäubungsmitteln, sowie des Verdachts des Handeltreibens zur Anzeige.
Das weggeworfene Fläschchen des 40-Jährigen war aber nicht vergessen worden, sondern konnte ebenfalls sichergestellt werden.
Der Inhalt: 0,55 Gramm Amphetamin. Der festgenommene Radfahrer muss sich nun wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln strafrechtlich verantworten.
Ein Bezug zu den Betreibern der Cannabis-Plantage gibt es nicht, es war somit einem außergewöhnlichen Zufall zu verdanken, dass der Mann sein Betäubungsmitteln neben die mittlerweile abgeerntete Plantage warf.