Karlsruhe – Kann man Erfindungen künstlicher Intelligenz patentieren lassen? Wer haftet beim Einsatz autonomer Systeme? Wie lange müssen IT-sicherheitsbezogene Softwareupdates zur Verfügung gestellt werden? – Die Digitalisierung konfrontiert Unternehmen nicht nur mit technischen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen, sondern wirft auch eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf.
Am 25. September 2019 beleuchtet die F.A.Z.-Konferenz Digitalisierung & Recht erstmals die juristischen Aspekte der Industrie 4.0 und des Einsatzes von künstlicher Intelligenz, Internet of Things, Big Data Analytics oder digitalen Plattformen im Unternehmensalltag. Geschäftsführer, Unternehmensjuristen und Projektjuristen aus dem Bereich Digitalisierung und Digitalverantwortliche diskutieren im Kongresszentrum Karlsruhe die rechtlichen Herausforderungen der digitalen Transformation, um die Chancen des digitalen Fortschritts optimal zu nutzen.
Britta Wirtz, Geschäftsführerin der Messe Karlsruhe, freut sich über die Durchführung der F.A.Z.-Konferenz Digitalisierung & Recht in Karlsruhe: „Als die F.A.Z. ihr neues digitales Angebot ‚Frankfurter Allgemeine Einspruch‘ speziell für Juristen eingeführt hat, sind wir als Veranstalter und Gastgeber von Messen und Kongressen auf den Verlag mit der Idee einer gemeinsamen Konferenz zugegangen. So ist eine Veranstaltung entstanden, für die die Stadt Karlsruhe den idealen Rahmen bietet“. An kaum einem Standort treffen die beiden Themen Digitalisierung und Recht so aufeinander wie in Karlsruhe: Die Stadt, in der die erste E-Mail versendet wurde und die das Zentrum des autonomen Fahrens in Deutschland ist, ist gleichzeitig der wichtigste Gerichtsstandort Deutschlands.
„Mit der F.A.Z.-Konferenz Digitalisierung & Recht möchten wir das Portfolio unserer F.A.Z.-Konferenzen um eine wichtige Veranstaltung für die nächsten Jahre erweitern. Wir bieten unseren Teilnehmern eine exklusive Plattform mit hochkarätigen Sprechern, praxisnahen Inhalten und Möglichkeiten für den professionellen Austausch unter Entscheidern“, führt Dominik Heyer, Geschäftsführer der Frankfurt Business Media GmbH – Der F.A.Z.-Fachverlag aus.
Am Vorabend der Konferenz werden die juristischen Herausforderungen im digitalen Zeitalter anhand realer Beispiele und Demonstrationen in den Living Labs des FZI Forschungszentrums Informatik, das zu autonomem und vernetztem Fahren forscht, anschaulich verdeutlicht. Keynotes, Impulsvorträge und parallele Workshops informieren über die rechtlichen Fragestellungen von Themenkomplexen wie künstliche Intelligenz, Digitalisierung im Mittelstand, Smart Contracts, Cyber Security, Haftung und Versicherung. Dr. Klaus Bacher, Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe hält die Eröffnungs-Keynote mit dem Titel „Recht 4.0 – Revolution oder Evolution?“, in der er der Frage nachgeht, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen einer grundlegenden Anpassung an die neuen Verhältnisse der digitalen Transformation bedürfen oder ob das geltende Recht bereits Ansatzpunkte bietet, um die neuen Probleme zu lösen.
Programm und Anmeldung unter www.faz-konferenzen.de/digitalisierung-recht