Mainz – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Diebstahl aus Pritschenwagen
Mainz-Altstadt (ots) – Sonntag, 18.08.2019, 15:00 Uhr bis Montag 19.08.2019, 06:00 Uhr
Der 50-jährige Fahrer eines Pritschenwagens stellt am Montagmorgen fest, dass die Fahrertür nur angelehnt ist. Erste Ermittlungen ergeben, dass das hintere Schiebefenster manipuliert wurde. Unbekannte Täter entwenden hochwertige Werkzeuge. Es liegen keine Täterhinweise vor. Die Ermittlungen dauern an.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.
Diebstahl aus Mädchenumkleide
Mainz-Altstadt (ots) – Montag, 19.08.2019, 11:40 Uhr bis 12:25
In einer Schule in der Mainzer Altstadt werden während des Sportunterrichtes aus der Mädchenumkleidekabine diverse Handys, Geldbörsen, Kleidung und ein Rucksack entwendet. Die Umkleide ist während des Sportunterrichts abgeschlossen. Täterhinweise liegen derzeit keine vor. Die Ermittlungen dauern an.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-4110 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Einbruch in ein Mehrfamilienhaus
Mainz (ots) – Montag, 19.08.2019, 14:20 Uhr
In einem Mehrfamilienhaus in der Kaiserstraße kommt es zu einem Einbruchsdiebstahl. Dies wird am Montagnachmittag festgestellt. Unbekannte Täter hebeln zwei Wohnungstüren auf und entwenden verschiedene Wertgegenstände. Täterhinweise liegen derzeit keine vor. Die Ermittlungen dauern noch an.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.
Einbruch in vier Autos
Mainz-Neustadt (ots) – Dienstag, 20.08.2019, 02:30 Uhr
Ein Zeuge meldet der Polizei vier Autos mit offenen Türen und Kofferräumen in der Richard-Wagner-Straße. Er gibt an, ein unbekannter Mann habe eines der Fahrzeuge durchwühlt und sei dann auf einem schwarzen Fahrrad geflüchtet. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde nichts entwendet.
Personenbeschreibung: – männlich – ca. 25 Jahre alt – grauer Pullover – braune Basecap – dunkelblondes Haar
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 2 unter der Rufnummer 06131/65-4210 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz2@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Auffahrunfall
Mainz (ots) – Montag, 19.08.2019, 16:55 Uhr
Am Montagnachmittag kommt es auf der L423 zu einem Auffahrunfall. Drei Autos fahren hintereinander in Fahrtrichtung Budenheim. Der 58-jährige Fahrer des vorderen Autos hält aufgrund einer roten Ampel. Auch die hinter ihm fahrende 25-Jährige bremst ab, doch die dahinter fahrende 19-Jährige kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und es kommt zum Zusammenstoß, wobei die Autos aufeinander geschoben werden. Die 25-Jährige wird in ein Krankenhaus verbracht.
Verkehrsunfall mit Straßenbahn
Mainz (ots) – Montag, 19.08.2019, 13:00 Uhr
Eine 48-jährige Autofahrerin befährt die Mercedesstraße in Richtung Haifa-Allee. An der Kreuzung möchte sie nach links in Richtung Koblenzer Straße abbiegen. Sie missachtet die rote Ampel und kollidiert mit einer Straßenbahn. Ihr Auto wird in ein Blumenbeet gedrückt und sie wird leicht verletzt. Es entstehen Sachschäden an beiden Fahrzeugen. Zeugen geben an, dass die Frau vermutlich ein Handy in der Hand hatte.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 3 unter der Rufnummer 06131/65-4310 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz3@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Mainz – Stadtgebiet, Polizei intensiviert Kontrollen von E-Scootern – noch viel Aufklärungsbedarf nötig
Mainz
Nach mittlerweile ca. zwei Wochen E-Scooter eines Verleihers in Mainz, mehreren Monaten der gesetzlichen Grundlagen und einer nahezu täglichen Präsenz des Themas in den verschiedensten Medien und sozialen Netzwerken, intensiviert die Polizei Mainz ihre Kontrollen.
In den Kontrollen wird immer wieder festgestellt, dass einem sehr großen Anteil der Nutzer die bestehenden Regelungen nicht bekannt sind. Obwohl in der App des Verleihers nicht freigegebene Bereich markiert sind, fallen sehr viele Nutzer gerade in den Fußgängerzonen und am Rheinufer auf. Aus den Aussagen der Nutzer lässt sich ebenfalls erkennen, dass die E-Scooter überwiegend als Spaßgerät, denn als ein Verkehrsmittel im öffentlichen Verkehrsraum gesehen werden. Dementsprechend wird dann auch nicht erkannt, dass bestehende Verkehrsregeln dennoch gelten.
Der größte Anteil der kontrollierten Nutzer ist über die Erklärungen der Polizei Mainz erfreut und setzt diese auch grundsätzlich direkt um. Es gibt aber auch Nutzer, die weniger einsichtig sind und sich Kontrollen entziehen wollen. So reagierte am Sonntag ein 21-jähriger Mainzer in einem gesperrten Bereich zunächst gar nicht auf einen Anhalteversuch, kurz darauf hielt er aber doch an und zeigte sich gegenüber den Polizeibeamten hochaggressiv. Am heutigen Dienstag sollte ein telefonierender Nutzer in der Mainzer Neustadt kontrolliert werden. Dieser flüchtete aber über eine Grünfläche auf das Rheinufer und verhinderte so die Kontrolle. Dabei zeigte er beleidigende Handzeichen.
Da die E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten, ist das Telefonieren während der Fahrt nicht nur verboten, sondern kostet auch 100,- EUR Bußgeld. Zu den weiteren Bußgeldern finden Sie einen kleinen Auszug im Anhang.
In unserer ersten Bilanz, nach einer Woche, haben wir Bürgerinnen und Bürger aufgefordert ihre Erfahrungen, positive wie negative zu schildern. Zahlreiche Mitteilungen erreichten uns und haben einen ersten, nicht repräsentativen Eindruck vermittelt, wie das neue Verkehrsmittel wahrgenommen wird. Einige Personen zeigten sich von der Flexibilität der Fortbewegung begeistert und wünschen sich mehr Zeit um diesem Verkehrsmittel eine Chance zu geben. Die Mehrheit der Person äußerte jedoch Kritik, weil offensichtlich eine große Anzahl der E-Scooter in Bereichen bewegt wird, welche als sogenannte “rote Bereiche” nicht für die Nutzung freigegeben sind. Dazu gehören z.B. Fußgängerzonen, Rheinufer, Bürgersteige und seit wenigen Tagen auch der Uni-Campus.
Zahlreiche Beschwerden gibt es über rücksichtlose Fahrer, die durch ihre Fahrweise Fußgänger zum “Zur Seite springen” zwingen und diese einer nicht unbeträchtlichen Gefahr aussetzen. Das Befahren von Gehwegen gefährdet nach Meinung der Mitteiler nicht nur die Fußgänger, sondern möglicherweise auch Bewohner, die unerwartet auf die Straße treten können. Das verbotene Fahren zu zweit wird immer wieder mitgeteilt. Dies ist insbesondere deswegen gefährlich, weil die Roller und insbesondere die Bremsen für ein bestimmtes Maximalgewicht ausgelegt sind und bei zwei Personen schnell überlastet sein können und der Bremsweg sich verlängert. Darüber hinaus scheinen die Nutzer das Abstellen der E-Scooter sehr individuell zu lösen und lassen diese gerne mal mitten auf Gehwegen, Fahrbahnen oder Fußgängerüberwegen stehen und verursachen dadurch Behinderungen für andere Verkehrsteilnehmer.
Die Polizei Mainz wird auch weiterhin Kontrollen durchführen.
E-Scooter – befahrbare Bereiche am Rheinufer
Ergänzend zu unserer Pressemitteilung von 20.08.2019, 14:32 Uhr, präzisieren wir die Information zu befahrbaren Bereichen am Mainzer Rheinufer. Bereiche am gesamten Mainzer Rheinufer die mit Verkehrszeichen in der Grundfarbe blau,
- Radweg
- kombinierter Rad- und Gehweg
- oder im Bereich des Zollhafens als verkehrsberuhigter Bereich
ausgewiesen sind, dürfen mit E-Scootern befahren werden. Bereiche die als Fußgängerzone ausgewiesen sind, dürfen nicht befahren werden. Ein Abstellen der E-Scooter in diesen Bereichen wird durch die App des Anbieters verhindert und ist dort rot markiert.
Kreis Mainz-Bingen
Verkehrsunfallflucht
Dienheim (ots)
Am 20.08.2019, zwischen 14:00h und 14:40h, beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeugführer, den in Dienheim in der Berliner Straße vor Haus-Nr. 41 abgestellten PKW des Geschädigten, an dessen hinterer linken Stoßfängerecke. Der Unfallverursacher entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Am PKW des Geschädigten entstand ein Sachschaden von etwa 1000 Euro.