Mainz – Studien besagen, dass statistisch gesehen, jeder achte Bürger in Deutschland einmal in seinem Leben von Stalking betroffen ist. In Rheinland-Pfalz registrierte die Polizei 2014 insgesamt 873 Stalking-Fälle.
Bis 2016 ist die Zahl der Fälle ein wenig zurückgegangen, danach jedoch wieder leicht angestiegen. Trotz dieses Anstiegs liegt die Fallzahl 2018 rund zehn Prozent unter dem Durchschnittswert der Jahre 2014-2017. Die Dunkelziffer ist jedoch weitaus höher einzuschätzen. Zumeist sind die Stalker Männer, die häufigsten Opfer sind Frauen. Laut Statistik suchen die meisten Stalker (in mehr als 40 Prozent der Fälle) die räumliche Nähe ihres Opfers oder belästigen diese per Telefon oder sonstiger Telekommunikationsmittel (auch hier liegt die Größenordnung bei mehr als 40 Prozent). In seltenen Fällen (unter fünf Prozent) droht der Täter dem Opfer mit körperlicher Gewalt.
Doch es gibt Hilfe für Betroffene. Bereits 2007 wurde der spezielle Tatbestand “Nachstellung” unter § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und in den § 112a Strafprozessordnung aufgenommen, wo unter bestimmten Voraussetzungen und Gefährdungen ein Haftgrund zur Anordnung der Untersuchungshaft, man spricht auch von Deeskalationshaft, vorliegen kann.
Muss ich anonyme Nachrichten und nächtliche Anrufe aushalten? Muss ich mich unsicher auf der Straße fühlen, da ich verfolgt werde? Warum macht das jemand mit mir? Wann hört das auf? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich unzählige Opfer von Stalking und wissen nicht weiter. Sie fühlen sich in ihrer Sicherheit bedroht und in der Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt.
In der Regel handelt es sich bei Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung bestehen können. Die von der stalkenden Person den Betroffenen entgegengebrachten “Gefühle” können “positiv” (Bewunderung, Zuneigung, Liebe) oder “negativ” (Rachegefühle, Hass) sein. “Positive” Gefühle können ins Negative umschlagen. Die größte Gruppe der Stalker bilden ehemalige Beziehungspartner, aber auch Freunde, Arbeitskollegen, Familienmitglieder oder flüchtige Bekannte können zur Täterin bzw. zum Täter werden. Nur selten ist die stalkende Person dem Opfer völlig unbekannt.
Erfahrungsgemäß zeigt schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalkende Wirkung und die Belästigungen hören nach einer Anzeige häufig auf. Viele Betroffene von Stalking möchten einfach nur, dass es endlich vorbei ist und sollten sich darum nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem sollten Betroffene keine Angst haben, ihrer Familie, ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Diese werden dann besonders aufmerksam sein und können warnen.
“Auch Cyberstalking ist ein Thema in dem Zusammenhang. Hier werden die Opfer im Internet gestalkt, ihnen werden Drohmails geschickt oder auf Social Media tyrannisiert. Auch wenn die Nachstellung digital erfolgt, ist sie nicht weniger belastend für die Opfer. Darum sollte sich auch jeder genau überlegen, welche Inhalte er im Netz mit anderen teilt”, betont Johannes Kunz, Präsident des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz. Betroffene von Stalking sollten bei akuter Bedrohung unbedingt die Polizei unter 110 rufen und Anzeige erstatten.
Informationen rund um das Thema Stalking finden Sie unter:
https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/
Wenn Sie weitere Hilfe oder Tipps benötigen, finden Sie das Informationsblatt “Stalking” unter:
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/45-stalking/
Der Handzettel “Opferschutz – Stalking”, der unter
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/
herunterzuladen ist, soll dabei helfen, dass Angehörige und Opfer von Stalking ihre Hemmungen abbauen, und Anzeige erstatten. Der Handzettel gibt Tipps zur Orientierung und Unterstützung.
Quelle: “Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes”, www.polizei-beratung.de
OTS: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz