Kaiserslautern – Justizminister Herbert Mertin hat heute im Justizzentrum Kaiserslautern gemeinsam mit dem Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Bernhard Thurn, 22 neue Anwärterinnen und Anwärter für den Rechtspflegerdienst begrüßt. Diese haben heute ihren Dienst angetreten und werden in den kommenden drei Jahren in Praxisphasen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken sowie in Theoriephasen an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen ausgebildet werden.
„Der Rechtspflegerdienst übernimmt Kernaufgaben der Justiz, weshalb das Land diesen Bereich in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich durch zusätzliche Stellen für Anwärterinnen und Anwärter gestärkt hat: Waren es im Haushaltsjahr 2015 lediglich 100 Stellen, sind es dieses Jahr bereits 141. Im Jahr 2020 werden es sogar 171 Stellen sein“, erklärte der Justizminister. „Das Ergebnis der Verhandlungen für den laufenden Doppelhaushalt zeigt sich heute ganz plastisch. Im Vergleich zum vergangenen Jahr starten heute 30 Prozent mehr Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildung.“
In seiner Begrüßung wünschte er den neuen Kolleginnen und Kollegen für die vor ihnen liegende Ausbildung Freude, Erfolg und das manchmal auch nötige Durchhaltevermögen: „Ich freue mich, dass ich Sie heute als Teil der ‚Justizfamilie‘ Rheinland-Pfalz persönlich begrüßen kann. Als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Sie eine tragende Säule unseres Rechtsstaats. Ihre Entscheidung für die rheinland-pfälzische Justiz werden Sie hoffentlich nicht bereuen – sie ist ein verlässlicher, attraktiver und familienfreundlicher Arbeitgeber. Als Fachjuristen werden Sie später bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die Ihnen übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahrnehmen, womit Ihre Stellung den Richterinnen und Richtern vergleichbar ist“, so Mertin abschließend.
Information:
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Auch sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Hervorzuheben sind etwa
- Entscheidungen in Grundbuchsachen,
- Entscheidung über fast alle Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister),
- Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts, insbesondere Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern sowie Überwachung deren Tätigkeit,
- Aufgaben des Nachlassgerichts, z.B. Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen,
- Festsetzung der in Zivil-, Familien- und Strafsachen zu erstattenden Kosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung,
- Bearbeitung der Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung,
- Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen, Zwangsverwaltung,
Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften (einschließlich des Erlasses von Haftbefehlen und Steckbriefen).
Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und dauert 36 Monate. Voraussetzung für die Einstellung ist die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.