Bad Dürkheim – „Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt monatlich 450 Euro nicht übersteigen darf“, so die Definition der Bundesagentur für Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Teilzeitbeschäftigung, die zwar für die Minijobberinnen und Minijobber weitgehend sozialversicherungsfrei ist, bei der arbeitsrechtlich jedoch grundsätzlich die gleichen Regelungen gelten wie bei einer Vollzeitbeschäftigung. So haben diese Beschäftigten zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, auf den gesetzlichen Mindestlohn, auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Am Donnerstag, 26. September, gibt es um 18.30 Uhr im Ratssaal der Kreisverwaltung zu diesem Thema einen Vortrag „Mini- oder Midi-Job – was Sie dazu wissen sollten“. Sandra Welsch von der Agentur für Arbeit Landau erklärt, was geringfügige Beschäftigung eigentlich bedeutet, informiert über Rechte und Pflichten und beleuchtet die Auswirkungen auf die Rente. Der Eintritt ist frei.
Die Gleichstellungsbeauftragten der Kreisverwaltung, Gaby Haas, und der Stadt Grünstadt/der Verbandsgemeinde Leiningerland, Andrea Breßler, haben außerdem eine Broschüre „Der Minijob – da ist mehr für Sie drin!“ herausgegeben, eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zum Arbeits- und Steuerrecht und zur Sozialversicherung im Minijob. Die 40-seitige Broschüre ist in der Kreisverwaltung erhältlich, nähere Infos gibt es bei Gaby Haas, Tel. 06322 / 961-1009.