Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Waldsee: Körperverletzung am Marxweiher
Waldsee (ots) – Am Samstag den 14.09.2019 gegen 16:40 Uhr befand sich der 75-jährige Geschädigte am Marxweiher in Waldsee, um dort Schwimmen zu gehen. Dort traf der Geschädigte auf eine unbekannte Frau mit ihrem Hund, um diesen dort offensichtlich Schwimmen zu lassen. Darüber kam es zwischen dem Geschädigten und der Hundehalterin zu einer Diskussion.
Nachdem sich die Frau mit ihrem Hund wieder entfernte, erschien ein Mann, der den Geschädigten unvermittelt verbal anging. Der Streit zwischen den Beiden wurde immer heftiger, bis der unbekannte Mann dem Geschädigten auf den Kopf schlug.
Als der Geschädigte angab, die Polizei zu verständigen, flüchtete der Täter von der Örtlichkeit.
Der Geschädigte blieb unverletzt.
Ob der Täter und die Hundehalterin in einer Beziehung zueinander stehen ist bislang ungeklärt.
Zeugen, die Angaben zum Täter machen können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter 06235 495-0 oder pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.
Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
Lambsheim (ots) – Am 13.09.2019, gegen 20:45 Uhr stürzt eine 52-jährige Fahrradfahrerin in der Christoph-Schick-Straße in Lambsheim ohne Fremdeinwirkung mit ihrem Fahrrad und zieht sich hierbei eine Verletzung am Oberschenkel zu.
Da bei der Frau Alkoholgeruch wahrgenommen werden kann und ein Alkoholtest ein Wert von 1,59 Promille ergibt, wird ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.
In den letzten Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind.
Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar.
Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine “relative Fahruntüchtigkeit” vorliegt.
Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der “absoluten Fahruntüchtigkeit” ab 1,6 Promille, “relativ Fahruntüchtig” wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Versuchter Enkeltrickbetrug
Römerberg (ots) – Am Morgen des 13.09.19 erhielt eine 84- jährige Dame von ihrem angeblichen Enkel namens Daniel einen Anruf. Da die Rentnerin jedoch keinen Enkel mit diesem Namen hat, reagierte sie geistesgegenwärtig und beendete das Telefonat, bevor es zu einer Geldforderung kam.
Kurz darauf telefonierte sie mit ihrem tatsächlichen Enkel und dieser bestätigte ihr, dass er nicht angerufen habe und es sich um eine Betrugsmasche handeln müsse.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, im Falle eines solchen Anrufes auf keine Geldforderung einzugehen ist. Das Telefonat sollte beendet und die Polizei informiert werden.