Neustadt an der Weinstraße – In seiner Sitzung vom 24.09.2019 hat sich der Stadtrat in der öffentlichen Sitzung unter anderem mit der Neubesetzung von Ausschüssen, Wahlangelegenheiten und Anträgen der Fraktionen beschäftigt. Im nicht öffentlichen Teil wurden unter anderem Grundstücksangelegenheiten besprochen.
Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Beigeordneten
Der Stadtrat wählt Herrn Bernhard Adams, geb. 1973 in Neustadt an der Weinstraße, wohnhaft in Neustadt an der Weinstraße, Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung, stellvertretender Leiter des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauwesen der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße nach § 53 a GemO i.V. mit § 40 GemO mit 31 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und 8 Nein-Stimmen zum hauptamtlichen Beigeordneten. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
Herr Adams wurde im Anschluss durch Oberbürgermeister Marc Weigel offiziell zum hauptamtlichen Beigeordneten ernannt und vereidigt. Der Stadtvorstand ist nun komplett hauptamtlich – neben dem Oberbürgermeister ein Bürgermeister und zwei Beigeordnete.
Neubesetzung von Ausschüssen, Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern
Der Stadtrat wählt folgende Personen als Arbeitnehmervertretung mit beratender Stimme in den Werksausschuss des Eigenbetriebes Stadtentsorgung:
- Marco Moscelli
- Nicola Stoner
- Wolfram Klingelhöfer
- Oliver Jakobi
Stellvertreter:
- Dieter Müller
- Friedrich Fischer
- Peter Töws
- Eric Walter
Die Vertreterinnen und Stellvertreter des Werksausschusses wurden, nach durchgeführter Wahl unter den Beschäftigten des ESN, vom Personalrat vorgeschlagen.
Der Stadtrat wählt des Weiteren Herrn Jürgen Grün aus Neustadt an der Weinstraße als Nachfolger von Herrn Steffen Kern als Mitglied in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH. Herr Steffen Kern (CDU) hat sein Mandat im Aufsichtsrat der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH niedergelegt. Herr Michael Bub aus Neustadt an der Weinstraße wurde als stellvertretendes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt.
Von der SPD-Stadtratsfraktion wurde der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Herr Bub als Stellvertreter für Herrn Dr. Böhringer und Herrn Buchert nachgemeldet.
Herr Markus Penn ist zukünftig als Mitglied im Aufsichtsrat der Tourist und Kongress Saalbau GmbH (TKS) vertreten.
Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
Der Stadtrat beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.
Der 2. Nachtragshaushalt 2019 verbessert den Ergebnishaushalt insgesamt um knapp 2,2 Mio. Euro. Ursachen sind im Wesentlichen Verbesserungen bei der Gewerbesteuer (+ 1.428 TEUR), beim Gemeindeanteil der Umsatzsteuer (+ 450 TEUR), bei der Gewinnaus-schüttung durch die TKS (+ 315 TEUR), sowie durch Minderaufwendungen in den Bereichen Asyl (- 756 TEUR), Hilfe zu Pflege (- 700 TEUR) und beim kommunalen Anteil für ALG II
(- 384 TEUR).
Verschlechterungen ergeben sich unter anderem durch Minderträge aus Zuwendungen Komm. Investitionsprogramm 3.0 (- 508 TEUR; Grund: Maßnahmenverschiebungen), Mindererträgen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (- 294 TEUR), durch Mehraufwendungen bei der Verlustabdeckung der WEG (+ 550 TEUR), bei Zuschüssen an freie Kita-Träger (+ 290 TEUR) sowie Mehraufwendungen bei Gutachterkosten bei der Stadtentwicklung (+ 171 TEUR).
Die veranschlagten Investitionen wurden wie in den Vorjahren einer kritischen Zeitplanung sowie Prüfung der in diesem Jahr zu erwartenden zahlungswirksamen Geldflüsse unterzogen, was zu einer Reduzierung des Ursprungsansatzes von 26,2 Mio. EUR um rund 9,2 Mio. EUR auf 17 Mio. EUR führte. Die geplante Nettoneuverschuldung im investiven Bereich sinkt damit von 4,5 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR. Gleichzeitig steigen die Ansätze für Verpflichtungsermächtigungen von rd. 17,6 Mio. EUR auf 22,7 Mio. EUR mit einer Steigerung des kreditfinanzierten Anteils von 8,2 Mio. EUR auf 11,4 Mio. EUR.
Die vorliegende 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan für das Haushaltsjahr 2019 schließt im Einzelnen wie folgt ab:
Ergebnishaushalt:
Fehlender Haushalt 2019: 9.244612 Euro
Fehlender Nachtrag 2019: 7048.569 Euro
Somit hat die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße eine Verbessrung von 2196.043 Euro zu verzeichnen.
Konsumtiver Finanzhaushalt:
(Liquiditätsveränderung aus lfd. Betrieb)
Plan-Saldo Haushalt 2019 – 339.162 Euro
Plan-Saldo Nachtrag 2019 1.635.881 Euro
Somit hat die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße eine Verbessrung von 1.975.043 Euro zu verzeichnen.
Investiver Finanzhaushalt:
Kreditbedarf Haushalt 2019: 10.049.850 Euro
Kreditbedarf Nachtrag 2019: 6.735.810 Euro
Minderbedarf: 3.314.040 Euro
Tilgungen Haushalt 2019: 5.574.000 Euro
Tilgungen Nachtrag 2019: 5.214.000 Euro
Verminderung Tilgung 360.000 Euro
Kreditbedarf Nachtrag 2019: 6.735.810 Euro
Tilgung Nachtrag 2019: 5.214.000 Euro
Somit hat die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße eine Neuverschuldung von 1.521.810 Euro zu verzeichnen. Im Haushalt 2019 war bisher eine Neuverschuldung in Höhe von 4.475.850 Euro eingeplant.
Verpflichtungsermächtigungen (VE):
Im Haushalt 2019 sind VE von insgesamt 17.599.600 Euro veranschlagt.
Sie werden im Nachtrag um 5.125.200 Euro auf nunmehr 22.724.800 EUR erhöht.
Der davon kreditfinanzierte Anteil erhöht sich von 8.209.150 Euro um 3.153.130 Euro auf 11.362.280 Euro.
Produkt Konto THH Bezeichnung Ansatz Euro Kreditanteil Euro
Festlegung der Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters gem. § 50 Abs.2 GemO
Die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters durch die Beigeordneten wird wie folgt festgelegt:
1. Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer
2. Beigeordnete Waltraud Blarr
3. Weitere(r) hauptamtliche(r) Beigeordnete(r) – wird noch gewählt.
Gemäß § 50 Abs. 2 Satz 4 GemO wird die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters durch die Beigeordneten vor der Wahl durch den Stadtrat unter Beachtung folgender Kriterien festgesetzt:
Der Bürgermeister (Erster Beigeordneter) ist der allgemeine Vertreter des Oberbürgermeisters bei dessen Verhinderung.
Die weiteren Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters nur berufen, wenn der Oberbürgermeister und der Bürgermeister verhindert sind.
Beim Ausscheiden oder bei der Berufung eines weiteren Beigeordneten kann deren Reihenfolge der Vertretung geändert werden.
Dezernatsverteilung
Der Stadtrat stimmt der Änderung des Dezernatsverteilungsplanes wie folgt zu:
Die Zuständigkeiten für den Fachbereich 2 Stadtentwicklung und Bauwesen, sowie für die Abteilung Gebäudemanagement (150) innerhalb des Fachbereiches 1, bisher Dezernat I, werden dem Dezernat IV zugeordnet.
Die Zuständigkeiten für den Eigenbetrieb Stadtentsorgung, sowie für den Bereich Sport (in Abteilung 540 – Schulen und Sport), bisher Dezernat IV, werden dem Dezernat I zugeordnet.
Die Volkshochschule (Abteilung 550), sowie der Bereich Tourismus (TKS), bisher in Dezernat V, werden dem Dezernat I zugeordnet.
Das Dezernat V wird aufgelöst. Der Oberbürgermeister bildet die Geschäftsbereiche und überträgt ihre Leitung auf die Beigeordneten.
Erlass einer Rechtsverordnung über die Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes gem. § 22 DSchG im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf
Der Stadtrat beschließt den Erlass einer Rechtsverordnung über die Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes gem. § 22 DSchG im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf, Gemarkung „Bei der Alten Kirche“, gemäß Antrag der Direktion Landesarchäologie innerhalb der GDKE Rheinland-Pfalz vom 15. 4. 2019 zu vertagen. Es besteht Beratungsbedarf seitens der Direktion Landesarchäologie.
Präsentation der Zertifizierung „StadtGrün naturnah“
Am vergangenen Donnerstag wurde die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße in Bonn mit dem Label „StadtGrün naturnah“ in Silber ausgezeichnet. Umweltdezernentin Waltraud Blarr nahm die Auszeichnung, gemeinsam mit Petra Konrad und Klaus Hünerfauth aus der Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege sowie Eva Lawrenz aus der Grünflächenabteilung, entgegen. Insgesamt wurde das Label „Stadtgrün naturnah“ an 14 Kommunen aus ganz Deutschland verliehen.
Die Kommunen zeichnen sich unter anderem für die biologische Vielfalt auf öffentlichen Flächen, die Entwicklung artenreicher Wildblumenwiesen und den Verzicht auf Pestizide aus. Mit verschiedenen Projekten leistet die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße einen erheblichen Beitrag zur Rettung und Erhalt der Umwelt.
Das Label ist bis 2022 gültig. Danach kann es durch eine Rezertifizierung erneuert werden. Mit der Auszeichnung zieht Neustadt an der Weinstraße mit seiner Partnerstadt Wernigerode, die letztes Jahr als eine der Pilotkommunen ebenfalls Silber erhalten hat, gleich.
Die Vergabe des Labels fand im Rahmen des Fachkongresses „StadtGrün naturnah“ statt, bei dem sich rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Kommunen und Behörden über die Aktivitäten der Preisträger informierten und über Handlungsspielräume für mehr Vielfalt austauschten.
Entwickelt wurde das Label “StadtGrün naturnah“ gemeinsam vom Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und fünf Pilotkommunen.
Die Auszeichnung ist Teil des Projektes „Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig“, das von 2016 bis 2021 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert wird.
Erste Maßnahmen und Umsetzungen werden seitens der Bevölkerung positiv bewertet und fördern das Image der Stadt in der Öffentlichkeit.
Begrünung von Wartehäuschen an Bushaltestellen, Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 14.08.2019
Der Stadtrat bewertet den Antrag der Stadtratsfraktion der FDP positiv. Um die Wartehäuschen an Bushaltestellen zu begrünen, müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Die Bepflanzung aktuell bestehender Wartehäuschen ist aufgrund der Statik dieser nicht möglich. Dennoch beschließt der Stadtrat bei dem Neubau eines Wartehäuschens die Begrünung durchzuführen und den Antrag im Nachgang erneut zu bewerten. Für die Bepflanzung sollen Steingartengewächse verwendet werden. Diese eignen sich unter anderem aufgrund des geringen Pflegeaufwands.
Antrag: Jugend beim Klimaschutzkonzept einbinden – Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom März 2019
Der Stadtrat stimmt dem Antrag, die Jugend beim Klimaschutzkonzept einzubinden, zu.
Mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen beschäftigt sich die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße mit Klimaschutz-Maßnahmen. Bei der Aktion „100 Energieeffizienz-Kommunen Rheinland-Pfalz möchte die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße bis Ende des Jahres den Energieverbrauch von 50 Liegenschaften in Neustadt prüfen und einen möglichen Handlungsbedarf analysieren.
Des Weiteren wurde von der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße eine Dachmarke für den Klimaschutz erarbeitet. Mit dem Klimaschutzslogan „Handeln statt Klima wandeln“ signalisiert die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße zukünftig Ihren Beitrag zum Klimaschutz. Des Weiteren soll die kommunale Straßenbeleuchtung umgerüstet werden. Hierfür wurde ein Förderantrag für 156 Lichtpunkte gestellt. Mit verschiedenen Aktionen, wie beispielsweise der Mehrwegkampagne „Besser bechern“, der STADTRADEL-Aktion und Veranstaltungen zur Klima- und Umweltbildung für Schulen (ab 2020 auch für Kitas) zeigt die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Maßnahmen zum Klimaschutz auf. Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße ist motiviert, auch Kinder und Jugendliche auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam zu machen. Auf der Website klimaschutz.neustadt.eu können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aber auch Kinder und Jugendliche ab Oktober 2019 über aktuelle Themen informieren.
Mit Jugendlichen des Netzwerks Friday-for-Future steht die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße weiterhin in Kontakt. Für den 24. Oktober 2019 und den 7. November 2019 sind weitere Gespräche zum Austausch zwischen der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, der Aktiven des Netzwerks und weiteren interessierten Jugendlichen geplant. Bei dem Klima-Workshop im November sollen unter anderem Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.
Bewerbung der Stadt Neustadt an der Weinstraße am Projekt „Pfälzerwald:SDG Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“, Antrag der Partei Bündnis 90/Die GRÜNEN
Der Stadtrat beschließt, den Antrag zu prüfen. Nach Kenntnis des erforderlichen Aufwandes soll erneut über eine mögliche Bewerbung abgestimmt werden. Umweltdezernentin Waltraud Blarr hat sich bereit erklärt, als Ansprechperson für Interessierte zu fungieren. Das Projekt umfasst einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren. Um daran teilzunehmen ist ein Kernteam von mindestens fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße erforderlich. In der kommenden Sitzung soll auf Wunsch des Stadtrates, Frau Dr. Friederike Weber, Direktorin des Biosphärenreservats, eingeladen werden. Sie wird das Projekt vorstellen und offene Fragen beantworten.
Im Biosphärenreservat sollen kommunale Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt werden. Bis zu acht Kommunen können sich bewerben und so Teil der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen werden.
Prüfantrag zur Öffnung von Spiel- und Bolzplätzen in der Innenstadt, sowohl in den Wintermonaten, als auch an den Wochenenden; Antrag der Partei Bündnis 90/Die GRÜNEN
Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Prüfung zur Öffnung von Spiel- und Bolzplätzen in der Innenstadt. Es wird angestrebt den Spielplatz von Beginn der Herbstferien, bis zu den Osterferien, samstags und sonntags von 11 Uhr bis 16:30 Uhr zu öffnen. Ob die Räumlichkeiten im Verwaltungstrakt der Schubertschule, die der Arbeitsstättenverordnung entsprechen, wird ebenfalls geprüft.
Der Bolzplatz an der Schubertschule in der Wallgasse ist als Spielplatz nicht privilegiert. Oberbürgermeister Marc Weigel wird Anwohnergespräche führen und mit diesen über eine mögliche Änderung der Öffnungszeiten sprechen.
Beide Plätze sind bislang jedes Jahr für fünf Monate geschlossen (von Anfang November bis Ende März). Die Verwaltung hat aufgrund einer Einwohnerfragestunde im April dieses Jahres erklärt, „dass die Schulleitung der Schubertschule für die Öffnung des Geländes außerhalb der Schulzeiten zur Bedingung gemacht hat, dass dies nur unter Aufsicht erfolgen dürfe. Da es derzeit keine Aufenthaltsräume gäbe, die der Arbeitsstättenverordnung entsprechen, sei eine Aufsicht in den Wintermonaten nicht zumutbar Der neu gebaute Spiel- und Bolzplatz an der Wallgasse ist für Kinder und Jugendliche in der Innenstadt optimal gelegen, gut erreichbar und vorbildlich vielseitig gestaltet. Die körperliche und seelische Gesundheit würde durch das Vorhaben positiv beeinflusst werden.
Bei Straßenbaumaßnahmen soll künftig darauf geachtet werden, dass helle Straßenbelege ausgeschrieben und aufgebracht werden
Der Stadtrat stimmt zu, die hellen Straßenbelege auf einer Reparatur-Fläche von circa 80 bis 100 Quadratmetern zu testen. Für die Beschaffung eignet sich laut der Tiefbauabteilung unter anderem ein Steinbruch im Argenthal. Nach der Testphase soll über den Antrag erneut abgestimmt werden.
Die weltweite Erwärmung zu verlangsamen ist auch die Aufgabe der Kommunen. Mit dem Einsatz von hellen Straßenbelegen kann ein Beitrag hierfür geleistet werden. Grund für die höheren Temperaturen in den Städten ist die Kombination aus intensiver Sonneneinstrahlung, einer dichten Bebauung und dem hohen Aufkommen an motorisierten Individualverkehr. Tagsüber speichern Straßen und Gebäude die Wärme und geben diese nachts ab. Zu den negativen Effekten zählen verminderte Leistungsfähigkeit und gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohnerinnen und Bewohner. Sowie ein erhöhter durch den Einsatz von Klimageräten.
Ein heller Straßenbeleg kann dieser Entwicklung entgegenwirken. Dieser lässt sich mit der Beimischung eines hellen Gesteins in der Deckenschicht der Fahrbahn herstellen. Durch den Einsatz eines hellen anstelle eines dunklen Belags können die Fahrbahntemperaturen um bis zu 8 Grad gesenkt werden.
Mobilität in Neustadt – gemeinsam Weichen stellen; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion
Ein neuer Nahverkehrsplan wird laut Oberbürgermeister Marc Weigel bereits erarbeitet. Hierfür steht die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße mit Ansprechpersonen des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar in Kontakt. Der Stadtrat stimmt zu, den Antrag zu vertagen und nach Sichtung des ausgearbeiteten Konzeptes erneut heranzuziehen und darauf aufzubauen.
Das Thema der Mobilität beschäftigt die Stadt Neustadt und ihre Bürgerinnen und Bürger seit langem. Durch die besondere Lage Neustadts, wie z.B. die Talkessellage und die räumlich dezentrale Ausdehnung durch die Weindörfer, durch das klimapolitische Ziel der Priorisierung des ÖPNV vor anderen Verkehrsmitteln und die langfristige Wirkung der vorliegenden Ausschreibung haben Stadtrat und Verwaltung eine große Verantwortung bei der Planung und Durchführung der Ausschreibung des ÖPNV in Neustadt. In vielen Gesprächen und in einem eigenen Bürger-Workshop im Frühjahr 2019 konnte die SPD Neustadt den Eindruck verstärken, dass aus dem Kreis der Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von konstruktiven und zielführenden Vorschlägen zu erwarten sind.
Bürgerfreundlichkeit steigern – Öffnungszeiten Führerscheinstelle; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion
Der Stadtrat beschließt dem Vorhaben, die Führerscheinstelle am Dienstagnachmittag von 13:30 bis 16:00 Uhr zu öffnen, zuzustimmen. Aufgrund einer Vielzahl an Tätigkeiten und Arbeitsabläufen, die außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen, sei eine Angleichung der Öffnungszeiten von Führerscheinstelle und Bürgerbüro, auch aus personeller Sicht und der Verfügbarkeit an geeigneten Räumlichkeiten, momentan nicht möglich.
Umbenennung der Karl-Helfferich-Straße; Antrag der SPD-Fraktion und Herrn Huber-Aydemir, DIE LINKE
Der Stadtrat lehnt den Antrag der SPD-Fraktion und Herrn Huber-Aydemir, DIE LINKE ab. Sie forderten die Umbenennung der Pfalzbankstr in Karl-Helfferich-Str vom 27.04.1933 rückgängig gemacht werden. Es soll ein anderer Name für diese Straße gefunden werden.
Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße soll nun prüfen, welche Straßen in Neustadt nach umstrittenen Persönlichkeiten benannt sind und welche Kosten entstehen, wenn eine Umbenennung der Straßen extern durchgeführt werden würde. Danach wird darüber erneut beraten. Eine Vor-Ort-Dokumentation der jeweiligen Persönlichkeit in der entsprechenden Straße, wurde vom Stadtrat ebenfalls vorgeschlagen.
Im Antrag der SPD-Fraktion und Herrn Huber-Ayedemir wird die Umbenennung der Straße aus folgenden Gründen gefordert:
Karl Helfferich ist eine der umstrittensten Persönlichkeiten der Neustadter Geschichte. Er war zwar als deutscher Vizekanzler ein ranghoher Vertreter Deutschlands. Andererseits wurde gerade in den letzten Jahren, in denen es um die Aufarbeitung der Geschichte des Ersten Weltkrieges, seiner Folgen und das Werden der Nationalsozialistischen Bewegung ging, deutlich, welche Rolle manche Politiker in diese Zeit spielten. Deutlich wurde, dass Karl Helfferich in vielfacher Hinsicht eine problematische Erscheinung war. Unter anderem gilt er als Erfinder der Kriegsanleihen, als einer der geistigen Väter und Verkünder der „Dolchstoßlegende“, als einer der führenden Köpfe, die den Antisemitismus förderten und als Förderer des „nationalen Sozialisten“ Eduard Stadtler, dem Gründer und Leiter der Antibolschewistischen Liga, welcher die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht anordnete.
Die Umbenennung der damaligen „Pfalzbankstraße“ in „Karl-Hellferich-Straße“ fand in der ersten Sitzung des umgebildeten Stadtrates, am 27.04.1933 statt. Dieser wurde nicht gewählt, sondern per Ermächtigungsgesetz am 25.04.1933 umgebildet und bestand bei der Umbenennung des Straßennamens fast ausschließlich aus hiesigen NSDAP-Mitgliedern. Die vielfältig belastete Person von Karl Helfferich und die fragwürdigen Umstände, die zur Umbenennung der Straße durch die Nationalsozialisten führten, sollte uns gerade heute motivieren, eine Rück- oder Andersbenennung der Straße herbeizuführen. Aus gutem Grund gibt es nirgends mehr in Deutschland eine Karl-Helfferich-Straße. Als Stadt der Demokratie steht es uns gut zu Gesicht, nicht mehr einen Antidemokraten und Antisemiten durch einen Straßennamen zu ehren. Das Argument, die Vergangenheit einfach ruhen zu lassen, kann kein Argument mehr sein.
Baumpflanzungen; Antrag der CDU-Stadtratsfraktion
Der Stadtrat stimmt dem Antrag der CDU-Stadtratsfraktion einstimmig zu. Der Inhalt des Antrags befindet sich bereits in der Umsetzungsphase. Die Mitglieder des Stadtrats wünschen eine Waldbegehung. Diese wird von der Umweltdezernentin Waltraud Blarr durchgeführt.
Nach gründlicher Prüfung durch Planungsgespräche mit dem Forstamt der umliegenden Gemarkungen und Prüfung möglicher Fördermittel von Bund und Land, werden die Neustadter Schulen angeschrieben und zu gemeinsamen Baumpflanzungen mit Schülerinnen und Schülern eingeladen. Günstige Pflanzzeit ist Ende November, da die Bodenfeuchte zu beachten ist. Der Stadtrat stimmt dem Antrag der CDU-Stadtratsfraktion zu.
85 % des Pfälzerwaldes ist von Trockenheit und Ungezieferbefall betroffen. Durch das Versäumen von aktivem Humusaufbau ist der Wald auch von starker Erosion in den gerodeten Flächen betroffen. Bäume zu pflanzen ist der Inbegriff nachhaltigen Denkens, denn im Schatten des Baumes, der heute gepflanzt wird, werden unsere Kinder und Enkel sitzen. Das Baumpflanzen ist ein Symbol des Glaubens an die Zukunft und von verantwortungsbewusstem nachhaltigem Handeln. Die Aktion trägt dazu bei, dass bereits Kinder und Jugendliche ein Gefühl für nachhaltiges Handeln entwickeln. Ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Umwelt und wie man seinen eigenen Teil für ihren Schutz beitragen kann, wird immer wichtiger.
Erhebung von Bußgeldern für Verschmutzungen; Antrag der CDU-Stadtratsfraktion
Der Stadtrat hat den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion mehrheitlich, mit einer Nein-Stimme und 7 Enthaltungen beschlossen.
Bei Verschmutzung des öffentlichen Raums durch Kaugummis, Zigarettenreste, Togo Bechern, Essensreste, Papier- und Plastikmüll, Dosen und Flaschen, Aschenbecherinhalt, kleine Notdurft und Hundekot werden Bußgelder in unterschiedlichen Höhen verhängt. Diese Bußgeldaufstellungen werden in Form von Informationstafeln in der Stadt aufgestellt. Informationsflyer werden an die Haushalte verteilt und in den Abfallkalender integriert.
Der Stadtrat stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion zu.
Viele Städte diskutieren über Strafgelder für weggespukte Kaugummis, Zigarettenkippen, Hundehaufen etc. In den Innenstädten landet so einiges achtlos auf der Straße. Mit härteren Strafen und Anti-Müll-Kampagnen gehen einige Kommunen im Südwesten dagegen vor. Am Beispiel Mannheim und Karlsruhe kann man erkennen, wie wichtig es ist, überhaupt ein Bewusstsein in der Bevölkerung dafür zu schaffen, dass jede Art von Abfall und Müll ordentlich entsorgt gehört und in der Natur und im öffentlichen Raum nichts verloren hat. Aufklärungsarbeit alleine reicht oftmals nicht mehr aus, gesetzte Grenzen in Form von Bußgeldern setzen deutliche Zeichen. Ein neuer Bußgeldkatalog in Baden Württemberg sieht für solche Umweltsünden Strafen von bis zu € 250 vor. Bisher wurden solche Vergehen nur mit 10 bis 25 Euro belangt.