Hördt / Germersheim / Neustadt an der Weinstraße – Die Deichmeisterei/Neubaugruppe Hochwasserschutz der SGD Süd informierte im Rahmen der „Bürgermeisterrunde“ über den aktuellen Planungsstand zum Reserveraum für Extremhochwasser in der Hördter Rheinaue. Es war das vierte Treffen in diesem Rahmen, bei dem die Bürgermeister der vom Vorhaben tangierten Gemeinden und der Landrat vertreten waren.
Anhand des aktuellen Vorhabenplans erläuterte der Leiter der Deichmeisterei/Neu-baugruppe Wolfgang Koch, die geplanten Optimierungen zur:
- Lage und Detailprofilierung des Abschlussdeichs
- Gewährleistung der binnenseitigen Entwässerung beim Einsatz des Reserveraums und den Schöpfwerken
- Ökologischen Flutung und der Nutzbarkeit der Hauptwege
- Sicherstellung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit
Koch berichtete über die Detailanalysen zur Wirksamkeit des Reserveraums. Sie zeigen, dass ergänzend zu den geplanten „Überlaufschwellen“ die Anlage von „definierten Breschen“ sinnvoll ist.
Als Überlaufschwellen werden Bereiche bezeichnet, bei denen Rheinhochwasser je nach Wasserstand im Rhein in den Reserveraum überläuft. Die Überlaufschwellen beim Reserveraum in Hördt sind auf Höhe des Wasserstands geplant, auf dessen Höhe die Deiche bemessen sind. Definierte Breschen sind speziell gesicherte Bereiche, bei denen bei Hochwasser der Deich gezielt und auf den definierten Bereich der Bresche beschränkt geöffnet und so der Reserveraum gefüllt werden kann.
Die Analysen zur Wirksamkeit des Reserveraums haben gezeigt, dass Überlaufschwellen bei den besonders hohen (und damit besonders seltenen) Extremhochwassern optimal wirksam sind. Extremhochwasser, die im Bereich der Überlaufschwellen jedoch den Bemessungswasserstand der Deiche nur gering übersteigen, sind dagegen nicht in der Lage, die Rückhalteleistung des Reserveraums auszuschöpfen, da bei geringeren Überlaufwasserständen die Leistungsfähigkeit der Überlaufschwellen nicht zu seiner effektiven Befüllung ausreichend wäre.
Naturgemäß sind große Extremhochwasser mit besonders hohem Rheinwasserstand, seltener zu erwarten als niedrigere Extremhochwasser. Um die Leistungsfähigkeit des Reserveraums auch bei Extremhochwasserereignissen, die die Bemessungsgrenze der Deiche nur wenig übersteigen, optimal nutzen zu können, ist die Einrichtung von definierten Breschen notwendig.
Wolfgang Koch erläuterte, dass die möglichst weitgehende Ausschöpfung der Leistungsfähigkeit des Reserveraums (gerade auch bei relativ wahrscheinlicheren niedrigen Extremhochwasserereignissen) insbesondere auch den Hochwasserschutz im Bereich der an den Reserveraum unmittelbar angrenzenden Gemeinden und des Landkreises Germersheim wichtig ist, da gerade hier durch die Nutzung des Reserveraums der Hochwasserspiegel erheblich abgesenkt wird.
Landrat Dr. Fritz Brechtel betonte, dass für ihn und die Bürgermeister das Ziel ein bestmöglicher Hochwasserschutz in der Region ist. Die Veranstaltung habe folgende wesentlichen Erkenntnisse bestätigt beziehungsweise untermauert:
1. Unterhalb eines 200-jährigen Hochwasserereignisses wird der Reserveraum Hördter Rheinaue nicht eingesetzt, weil hier die anderen Maßnahmen des Hochwasserschutzes greifen.
2. Bei extremen Hochwasserereignissen oberhalb der 200-jährigen Marke ist der Reserveraum Hördt bei gezielter Befüllung in der Lage, den Hochwasserschutz für die Rheinanliegergemeinden im Kreis Germersheim deutlich zu verbessern. Insbesondere die Gemeinden von Neupotz bis Germersheim werden deutlich besser geschützt. Auch darüber hinaus greifen die Verbesserungen, vor allem stromabwärts.
3. Um den Hochwasserschutz innerhalb des Kreises Germersheim je nach Hochwasserereignis zu optimieren, muss sowohl mit Überlaufschwellen, als auch ergänzend mit definierten Breschen gearbeitet werden. Dies haben die Probeberechnungen und Computersimulationen klar aufgezeigt.
Er unterstützt daher die weitere Planung mit Überlaufschwellen und definierten Breschen. Landrat Dr. Fritz Brechtel stellte klar, dass es sich in Hördt um einen Reserveraum für Extremhochwasser und nicht um einen Polder handelt. Der Einsatz des Reserveraums darf nur dann erfolgen, wenn alle anderen Rückhalteräume am Oberrhein bei einem Hochwasser in Einsatzkommen und dennoch aufgrund eines Extremereignisses zusätzliche Rückhaltekapazität zwingend erforderlich wird.
Auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rülzheim, Matthias Schardt, befürwortet wegen der gerade vor Ort signifikant erhöhten Wirksamkeit, eine zusätzliche Möglichkeit zur Befüllung des Reserveraums über definierte Breschen zu schaffen. Zu beachten sei aber, dass die Option zur Steuerung vor Ort kritisch gesehen wird. Infolge der Möglichkeit zur Befüllung über definierte Breschen dürfe der Reserveraum nicht zum Ersatz von noch nicht realisierten Rückhalteräumen werden. Der Einsatz des Reserveraums dürfe nur erfolgen, wenn alle Polder und Deichrückverlegungen in Einsatz kommen und dies absehbar nicht ausreichend ist, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten.
Zum Abschluss der Bürgermeisterrunde gab Wolfgang Koch einen Ausblick zum weiteren Vorgehen. Als wesentliche Punkte seien noch die Bauzuwegung und die naturschutzbezogenen Ausgleichsmaßnahmen zu planen. Der Beteiligungsprozess soll in bewährter Weise fortgesetzt werden. Für 2020 sind der Abschluss der Planungen und die Stellung des Antrags auf Planfeststellung vorgesehen. Bereits im nächsten Sommer soll als vorgezogene Maßnahme mit dem Neubau des Schöpfwerks Leimersheim begonnen werden.