Frankenthal: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei Frankenthal

Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Fahren unter Alkoholeinfluss

Frankenthal (ots) – Ein 28-jähriger Frankenthaler wird am 03.10.2019 04:30 Uhr mit seinem PKW in der Goethestraße in Frankenthal einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Während der Kontrolle kann dem Fahrerraum deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden.

Der Fahrer gibt an einige Biermischgetränke konsumiert zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergibt zunächst 0,69 Promille. Nach Durchführung des gerichtlich verwertbaren Atemalkoholmessverfahrens (0,62 Promille) auf hiesiger Dienststelle wird der Betroffene aus der Maßnahme entlassen.

Sein Fahrzeugschlüssel und sein Führerschein werden sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24a StVG eingeleitet. Ihn erwarten gemäß Bußgeldkatalog mindestens 500 EUR Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot.

Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss

Frankenthal (ots) – Im Rahmen der Streife wird am 02.10.2019 gegen 19:15 Uhr in der Mahlastraße ein PKW einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
In deren Verlauf können bei dem 21-jährigen aus Worms Anzeichen für akuten Drogenkonsum festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Schnelltest bestätigte den Verdacht.

Dem Betroffenen wurde auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen, der Fahrzeugschlüssel und der Führerschein zu Verhinderung der Weiterfahrt sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24a StVG eingeleitet.
Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe, kommt gemäß dem Bußgeldkatalog auf den Betroffenen nun eine Strafe mindestens in Höhe 500 EUR sowie ein Fahrverbot von einem Monat zu.

Zudem muss der Fahrer im Nachgang zum eigentlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren vermutlich die sogenannte medizinisch psychologische Untersuchung ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis mit LKW

Frankenthal (ots) – Durch den Werkschutz eines Chemieunternehmens wird am 02.10.2019 gegen
08:32 Uhr hiesiger Dienststelle mitgeteilt, dass ein LKW-Fahrer, dessen Fahrerlaubnis abgelaufen sei, am dortigen Werkstor Im Spitzenbusch in Frankenthal um Einfahrt ersucht hätte.

Durch die eingesetzte Streife wird vor Ort festgestellt, dass die erforderliche Führerscheinklasse für den LKW bereits seit dem 16.08.2019 abgelaufen ist. Die Weiterfahrt wird dem 29-jährigen Beschuldigten aus Nordhessen untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Ob auch ein strafbares Verhalten des Fahrzeughalters, bzw. des Arbeitgebers des Fahrers in
Betracht kommt, ist Gegenstand der Ermittlungen.