Speyer – Der Standortübungsplatz Speyer ist nach wie vor in militärischer Nutzung und steht der Bundeswehr als Übungsgelände uneingeschränkt zur Verfügung. Das schließt die gesamte Infrastruktur wie Straßen und Wege ebenso ein, wie den angrenzenden Pionierübungsplatz Land einschließlich der dortigen Gebäude.
Für die Pflege der Landschaft sorgt das Bundeswehrdienstleistungszentrum Zweibrücken, das immer wieder den Bewuchs zurückschneidet, damit die ursprüngliche Bodenbedeckung erhalten bleibt. In Zusammenarbeit mit dem Bundesforst sowie den Naturschutzbehörden wird streng auf den Arten- und Pflanzenschutz geachtet. Das Übungsverhalten der Truppe ist hinsichtlich Naturschutz so reguliert, dass die Pflanzen- und Tierwelt sich weitgehend ungestört entwickeln kann.
Das Betreten des Standortübungsplatzes Speyer ist für Nichtbefugte strikt untersagt. Das hat mehrere Gründe:
- Das widerrechtliche Betreten des militärischen Geländes ist grundsätzlich verboten und kann bei Verstößen geahndet werden.
- Es besteht nur die vom militärischen Nutzer geforderte Verkehrssicherheit. Für Unbefugte wird im Falle von Unfällen oder Verletzungen, z.B. durch herabstürzende Bäume, Schanzlöcher, Totholz, militärisches Gerät, Drahtsperren, Munition, usw., keine Haftung übernommen. Kommt auf dem Standortübungsplatz eine unberechtigte Person zu Schaden, besteht daher kein Anspruch auf Entschädigung, es droht sogar möglicherweise eine Anzeige.
- Der Standortübungsplatz Speyer ist ein schützenswertes Biotop, dem außer der militärischen Nutzung keine zusätzliche Belastung durch Wanderer, Radfahrer, Hunde oder gar motorisierte Freizeitsportler zugemutet werden kann.
„Die Bevölkerung wird daher gebeten, den Standortübungsplatz nicht (mehr) zu betreten. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger dafür um Verständnis.“
Die Bundeswehr, der Bundesforstbetrieb Rhein-Mosel, die Naturschutzbehörden und nicht zuletzt Fauna und Flora danken Ihnen dafür.