Neustadt: Aus der 2. Sitzung des Hauptausschusses am 24.10.19

Symbolbild Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Reinhard Schnell)
Symbolbild Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Reinhard Schnell)

Neustadt an der Weinstraße – In seiner Sitzung vom 24.10.2019 hat sich der Hauptausschuss in der öffentlichen Sitzung unter anderem mit der Änderung der Hauptsatzung, mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel und dem Zwischenbericht zur Prioritätenliste des Gebäudemanagements beschäftigt sowie in der nicht-öffentlichen Sitzung mit Personalangelegenheiten.

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Der Hauptausschuss befürwortet die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. Der Stadtrat wird darüber final abstimmen.

Nach §25 Landeskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz (LKG) ist für jedes Krankenhaus vom örtlich zuständigen Stadtrat im Einvernehmen mit dem Krankenhausträger eine Patientenfürsprecherin oder ein Patientenfürsprecher zu wählen. Im Einvernehmen mit dem Marienhaus Klinikum Hetzelstift Neustadt an der Weinstraße hat der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße in seiner Sitzung am 13. August 2019 Herrn Richard Goob zum Patientenfürsprecher gewählt.
Das Amt der Patientenfürsprecherinnen und Patientenführsprecher ist ein Ehrenamt. Für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes ist von der kreisfreien Stadt eine angemessene Aufwandsentschädigung zu zahlen (§ 25 Abs. 3 LKG). Die Aufwandsentschädigung für den bisherigen Patientenfürsprecher wurde bisher ohne Regelung in der Hauptsatzung gezahlt. Zur Rechtssicherheit empfiehlt die Verwaltung eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung aufzunehmen.
In den §§ 6 – 8 der Hauptsatzung sind bereits verschiedene Aufwandsentschädigungen geregelt. Deshalb bietet es sich an, die Aufwandsentschädigung für die Patientenfürsprecherin bzw. den Patientenfürsprecher daran anschließend zu regeln.

Bereitstellung überplanmäßiger Mittel – Kostenerstattung für den Bau des RHB Gimmeldinger Straße an den ESN
Der Hauptausschuss empfiehlt die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 55.500 Euro zu bewilligen, um vereinbarungsgemäß den Kostenersatz an den ESN für den Bau des Regenrückhaltebeckens Gimmeldinger Straße leisten zu können. Seitens des Hauptausschusses wurde zusätzlich ein Ortstermin mit einem Vertreter der Umweltabteilung und des Eigenbetriebs Stadtentsorgung (ESN) vorgeschlagen.

Der ESN ließ 2016/2017 das Regenrückhaltebecken Gimmeldinger Straße bauen, das zu gleichen Teilen der Rückhaltung von Regenwasser aus dem Bebauungsplangebiet Gimmeldinger Straße (Innenbereichswasser) vor Einleitung in den Knappengraben dienen soll, wie auch für den Rückhalt von Außengebietswasser, das aus der landwirtschaftlichen Flur auf das Bebauungsplangebiet zufließt.
Vereinbart worden war aus diesem Grund, dass sich ESN und Stadt die Kosten für den Bau des Beckens 50:50 teilen, wobei der ESN die Bauabwicklung übernommen und mit den Kosten in Vorleistung getreten ist.
Vereinbarungsgemäß hat der ESN mit Rechnung vom 23.09.2019 nun nach Abschluss aller Arbeiten und Auszahlung der Schlussrechnung der Stadt Neustadt ihren Kostenanteil in Höhe von 123.804,81€ in Rechnung gestellt.
Da dieser Kostenanteil etwas höher liegt als 2017 vermutet und im Haushalt auf Produktkonto 5550.096031 aktuell nur rund 88.700€ zur Verfügung stehen, wobei ein Teil dieser Mittel (20.000€) in 2019 auch noch für die erste Phase der Herstellung der Außengebietsentwässerung (Muldensystem westlich des Neubaugebiets) anfallen werden, werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 55.500 € beantragt.

Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2019; Sonderumlage Klemmhof zur Aufstockung der Instandhaltungsrücklage
Zur Erfüllung der Zahlungspflicht am 01.11.19 für den städtischen Anteil an der Sonderumlage der ETG Klemmhof i. H. v. 170.000,- EURO zur Aufstockung der Instandhaltungsrücklage werden überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 76.000,- EURO von Hauptausschuss befürwortet. Über die Bewilligung und Bereitstellung wird der Stadtrat abstimmen.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist mit 2206,786/10000 Anteilen Miteigentümerin in der Eigentümergemeinschaft Klemmhof (insbesondere für die Tiefgarage mit 362 Stellplätzen und Räumlichkeiten der Stadtbücherei).
In der Eigentümerversammlung am 30.09.19 hat die Eigentümergemeinschaft Klemmhof die Erhebung einer Sonderumlage i. H. v. 750.000,- EURO mit Zahlungsfälligkeit 01.11.19 zur Aufstockung der Instandhaltungsrücklage beschlossen, um daraus weitere bauliche Maßnahmen finanzieren zu können.
Der städtische Anteil an der beschlossenen Sonderumlage beträgt rund 170.000,- EURO. Er wird aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen auf drei verschiedene Produktkonten verbucht.
Auf diesen drei Produktkonten sind zurzeit noch insgesamt rund. 94.000,- EURO verfügbar, sodass noch ein Betrag in Höhe von 76.000,- EURO als überplanmäßige Ausgabe erforderlich ist.

Widmung von Straßen im Ortsbezirk Diedesfeld gem. §36 Landesstraßengesetz
Der Hauptausschuss stimmt dem Antrag zu, folgende Straßen als Gemeindestraßen zu widmen.

Im Ortsbezirk Diedesfeld:

Die Straßen
– Studerbildstraße, Flurst.-Nr. 506/24,
– Steppeswiesenstraße, Flurst.-Nr. 495/0,
– Sommerbergstraße, Flurst.-Nr. 528/0,
– Taubenkopfstraße, Flurst.-Nr. 541/0,
– Kanzelkopfstraße, Flurst.-Nr. 528/19,
– Hohe-Loog-Straße, Flurst.-Nr. 520/1

mit den Teileinrichtungen Fahrbahn und Gehwege

Begründung:
Gemäß § 1 Abs. 2 LStrG gelten als öffentliche Straßen diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Entscheidend für die Die zu widmenden Straßen wurden bereits vor über 30 Jahren erstmalig hergestellt. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass diese zum damaligen Zeitpunkt auch förmlich gewidmet wurden. Nun ist zur rechtssicheren Erhebung von Ausbaubeiträgen eine förmliche Widmung erforderlich geworden.
Nach § 36 Abs. 1 Satz 1 LStrG verfügt der Träger der Straßenbaulast die Widmung. Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen ist gem. § 14 LStrG die Gemeinde.
Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen (§ 36 Abs. 3 LStrG).

Zwischenbericht Oktober 2019 zur Prioritätenliste des Gebäudemanagements

Der Hauptausschuss nimmt den Zwischenbericht des Gebäudemanagements zu Kenntnis. Die Geldsumme der bisher umgesetzten Arbeiten wird in der nächsten Hauptausschusssitzung veröffentlicht.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 unter der Drucksache Nr.: 326/2018 die Prioritätenliste zur Kenntnis genommen, die in Zusammenarbeit von der Kämmerei und des Gebäudemanagements entstanden ist.
Nach einem Jahr wurde nun ein detaillierter Zwischenbericht gegeben. Die Prioritätenliste mit den Projekten des Gebäudemanagements wird fortgeschrieben und dem Stadtrat vor der Haushaltsberatung vorgelegt.