KAISERSLAUTERN – Am letzten Freitag, 25.10.2019, gegen 20 Uhr ist in einem Supermarkt im Kaiserslauterer Stadtgebiet ein 58-jähriger, in Schopp wohnhafter Mann verstorben, als zwei Mitarbeiter des Supermarkts und ein Kunde ihn wegen des Vorwurfs eines Ladendiebstahls festhalten wollten. Bei einem der beiden Mitarbeiter des Supermarkts handelte es sich um den Ladendetektiv.
Der Fall
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zahlte der 58-Jährige an der Kasse zwei Artikel und wurde danach von dem Ladendetektiv auf eine Packung Tabak angesprochen, die er nicht bezahlt, aber bei sich hatte. Der 58-Jährige reagierte ungehalten und akzeptierte keine Maßnahmen des Ladendetektivs. Der Ladendetektiv und der weitere Mitarbeiter des Supermarkts hielten den 58-Jährigen an den Armen fest.
Es kam zu einem Gerangel, wobei ein Kunde auf Seiten der beiden Mitarbeiter des Supermarkts in das Geschehen eingriff. Während des Gerangels sackte der 58-Jährige zu Boden.
Kunde soll den Kopf auf dem Boden fixiert haben
Der genannte Kunde soll nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen eine kurze Zeit den Kopf des 58-Jährigen auf dem Boden fixiert haben. Nach kurzem Gerangel wehrte er sich der 58-Jährige nicht mehr.
Beamte stellen Lebensgefahr fest
Danach trafen die herbeigerufenen Polizeibeamten ein. Diese stellten fest, dass der 58-Jährige nicht mehr auf Ansprache reagierte. Kurz darauf stellten sie die Notwendigkeit von Wiederbelebungsmaßnahmen fest, führten diese durch und alarmierten den Rettungswagen. Die Sanitäter und der Notarzt setzten die Wiederbelebungsmaßnahmen an Ort und Stelle fort. Diese blieben jedoch erfolglos.
Nach Wiederbelebungsmaßnahmen – 58-Jähriger verstirbt im Supermarkt – Staatsanwaltschaft beantragt Obduktion
Der Notarzt stellte an Ort und Stelle den Tod des 58-Jährigen fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ordnete die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Kaiserslautern die Obduktion des Verstorbenen an.
Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis blieb die Todesursache unklar. Die Rechtsmedizin stellte aber mehrere schwere Vorerkrankungen fest, die ursächlich gewesen sein konnten.
Keinen weiteren Verdacht gegen den eingreifenden Kunden
Die Rechtsmedizin schloss nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion dagegen aus, dass eine Einwirkung gegen den Kopf des Verstorbenen todesursächlich gewesen sein konnte. Der Kunde, der den Kopf des Verstorbenen fixiert haben soll, dessen Identität zunächst unklar gewesen war, und der vorläufig festgenommen worden war, wurde daraufhin aus dem Gewahrsam entlassen.
Die Ermittlungen laufen. Insbesondere laufen auch noch weitere rechtsmedizinische Untersuchungen zur Todesursache.