Frankfurt am Main – Die Stadt Lüttich hat Eintracht Frankfurt über das Polizeipräsidium Frankfurt eine Verbotsverfügung zukommen lassen, nach der es Fans von Eintracht Frankfurt ab sofort und bis Freitag, 8. November 2019, 12 Uhr, untersagt ist, sich im Stadtgebiet Lüttich aufzuhalten. Zudem verbietet der Erlass, der bereits am 18. Oktober, also vor der Sanktionsentscheidung der UEFA, ausgestellt, aber erst gestern bekannt gemacht wurde, den Zugang für Gästefans zum Lütticher Stadion, die nicht im Besitz einer gültigen Karte für den Gastbereich sind. Da nach dem Urteil der UEFA keine Karten für den Gastbereich ausgegeben werden durften, betrifft dieses Verbot im Umkehrschluss all diejenigen Eintrachtanhänger, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für einen anderen Bereich des Stadions sind.
„Die Verfügung ist in Form, Inhalt und Veröffentlichung unklar und zum Teil widersprüchlich. Nicht erst seit Marseille ist uns diese zweifelhafte Verfügungspraxis aus vereinzelten Rechtsräumen bekannt. Pauschale und unbestimmte Aufenthaltsverbote für ganze Städte aus dem bloßen Anlass eines Fußballspiels ohne konkrete Gefährdungslage zu verhängen, ist rechtlich hochgradig fragwürdig und mit unserer Auffassung von einem gemeinsamen Europäischen Rechtsverständnis völlig unvereinbar. Es besteht in der Kürze der Zeit nur keine juristische Handhabe gegen diese Maßnahme, so dass uns in Rücksprache mit unseren belgischen Rechtsexperten nur bleibt, allen Anhängern zu raten, der Verfügung zu entsprechen. Wer das Spiel oder die Stadt dennoch besucht, läuft Gefahr, abgewiesen zu werden und den Heimweg antreten zu müssen.“, so Vorstandsmitglied Axel Hellmann zum Erlass der Stadt Lüttich.