Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Böhl-Iggelheim: Pkw während Friedhofbesuch aufgebrochen
(ots) – Innerhalb von nur zehn Minuten wurde am Samstag zwischen 12.40 Uhr und 12.50 Uhr ein vor dem Friedhof in der Haßlocher Straße geparkter Pkw aufgebrochen.
Die Fahrzeughalterin ließ für die Zeit des Friedhofsbesuchs ihre Handtasche mitsamt Inhalt im Beifahrerfußraum stehen, als unbekannte Täter die Scheibe der Beifahrertür einschlugen und die Handtasche entwendeten.
Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen verliefen negativ.
Zeugen, die Angaben zur Tat oder den Tätern machen können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter 06235 / 495-0 oder pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.
Limburgerhof: Einbruch in Einfamilienhaus
(ots) – Bislang unbekannte Täter sind am Samstag in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 21.00 Uhr in ein Wohnhaus in der Jagststraße eingebrochen. Vermutlich stiegen diese, unter Zuhilfenahme einer Mülltonne als Steighilfe, über den Gartenzaun und gelangten so in den Garten des Anwesens.
Dort wurde die rückwärtige Terrassentür aufgehebelt und das Anwesen nach Wertgegenständen durchsucht. Aus dem Haus wurde vorwiegend Schmuck, Bargeld und verschiedene Sammlermünzen, entwendet.
Zeugen, die Angaben zur Tat oder den Tätern machen können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter 06235 / 495-0 oder pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.
Bobenheim-Roxheim: Verkehrsunfall mit Flucht
(ots) – Am Samstag, den 09.11.2019, parkt der Geschädigte seinen PKW im Zeitraum zwischen 10:30 Uhr und kurz nach 11:00 Uhr auf dem Parkplatz des Globus-Marktes in Bobenheim-Roxheim.
Ein weiterer, bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer, sei dann nach einer Zeugenaussage mit seinem hellblauen Kombi der Marke Ford oder VW mit Wormser Teilkennzeichen im Zuge des Einparkvorgangs gegen den PKW des Geschädigten gefahren, habe diesen im linken Bereich des hinteren Stoßfängers beschädigt und sich anschließend unerlaubt von der Unfallörtlichkeit entfernt.
Der entstandene Schaden dürfte sich auf ca. 500 EUR belaufen.