
Rauchwarnmelder sind in vielen Bundesländern bereits Pflicht. Die Stadt Rheinstetten informiert über die gesetzliche Frist zur Aus- bzw. Nachrüstung von Rauchwarnmeldern.
Der Gesetzgeber hat die Landesbauordnung (LBO) mit Verordnung vom 25.01.2012 wie folgt geändert:
Dem § 15 LBO wird folgender Absatz 7 angefügt:
"Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31.12.2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst."
Weitere Hinweise zu Rauchmeldern finden Sie auch unter www.rauchmelder-lebensretter.de und www.mvi.baden-wuerttemberg.de.