Neustadt an der Weinstraße – Die Brandörtlichkeit wurde im Beisein eines Brandsachverständigen sowie eines Brandermittlers der Polizei hinsichtlich eines technischen Defekts untersucht. Nach Einschätzung der Experten ist ein technischer Defekt der Mikrowelle als Brandursache auszuschließen.
Zum aktuellen Zeitpunkt sei von einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Brandstiftung auszugehen. Konkrete Hinweise auf eine politisch motivierte Straftat liegen bislang nicht vor. Die Ermittlungen Kriminalpolizei dauern weiter an.