Ludwigshafen: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeiwagen, RLP © Holger Knecht

Ludwigshafen – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Mofarollerfahrer verletzt

Ludwigshafen (ots) – Am 12.11.2019, gegen 14:40 Uhr, fuhr ein 27-Jähriger mit seinem Mofaroller auf der Mannheimer Straße in Richtung Schillerplatz. Aus bisher unbekannten Gründen fuhr er auf ein am Fahrbahnrand geparktes Auto, stürzte von seinem Roller, verletzte sich und kam ins Krankenhaus.
Am Motorroller entstand Sachschaden.

46-Jährige wird von ihrem Ex-Mann geschlagen

Ludwigshafen (ots) – Am 12.11.2019, gegen 15:30 Uhr, rief eine 46-Jährige aus Ludwigshafen bei der Polizei an und teilte per Notruf mit, dass sie von ihrem 44-jährigen Ex-Mann mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sei.
Die Polizeibeamten verwiesen ihn aus der Wohnung und gaben ihm eine Verfügung, die ihm die Kontaktaufnahme zu seiner Ex-Frau bis auf weiteres verbietet. Die 46-Jährige wurde über ihre rechtlichen Möglichkeiten und Anlaufstellen informiert.

Unfall auf der B 44

Ludwigshafen (ots) – Am 12.11.2019, gegen 07:45 Uhr, fuhren eine 48-Jährige und ein 24-Jähriger mit ihren Autos hintereinander auf der B 44 in Richtung Mannheim. Als die 48-Jährige aufgrund stockenden Berufsverkehrs abbremsen musste, fuhr der 24-Jährige auf ihr Auto auf.
Die 48-Jährige wurde verletzt und kam ins Krankenhaus.
An den beiden Autos entstand ein Schaden von etwa 5.500 Euro.

Einbruch in Getränkehandel

Ludwigshafen (ots) – In der Zeit zwischen dem 11.11.2019, gegen 19:00 Uhr und dem 12.11.2019, gegen 07:00 Uhr, brachen unbekannte Täter in einen Getränkehandel in der Frankenthaler Straße ein.
Sie stahlen mehrere Flaschen Whiskey und Gin sowie Bargeld.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen@polizei.rlp.de entgegen.

Trickdieb auf Parkplatz

Ludwigshafen (ots) – Am 11.11.2019, gegen 14:00 Uhr, wurde ein 76-Jähriger auf einem Parkplatz des Gesundheitszentrums in der Ludwig-Guttmann-Straße von einem unbekannten Mann gefragt, ob er Geld wechseln könnte. Als der 76-Jährige in seinem Geldbeutel nachschaute, redete der Unbekannte ununterbrochen auf ihn ein und fing auf einmal auch an in dem Geldbeutel des 76-Jährigen zu suchen. Erst einige Zeit später stellte der 76-Jährige fest, dass mehrere hundert Euro Scheingeld aus seinem Geldbeutel fehlten.

Der Unbekannte war etwa 1,75 m groß, hatte dunkle kurze Haare und trug schwarze Kleidung. Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen@polizei.rlp.de entgegen.

Mann schlägt Frau – Nachbar zeigt Zivilcourage

Ludwigshafen (ots) – Aus Sorge informierte am Dienstagabend, 12.11.2019, um 23.20 Uhr, ein Ludwigshafener die Polizei über einen lautstarken Streit in der Wohnung seiner Nachbarn. In der genannten Wohnung konnten die Polizisten ein Ehepaar antreffen. Getrennt voneinander befragt schilderte die Frau, dass sie vom Ehemann mit der Faust ins Gesicht geschlagen und gegen eine Tür gestoßen worden war. Dem 34-Jährigen wurden die Konsequenzen aufgezeigt.
Um weitere Angriffe durch ihn zu verhindern, wurde er aus der Wohnung verwiesen und die Kontaktaufnahme zur Frau für die nächsten Tage verboten. Zur weiteren Beratung und Betreuung der Frau wurde die Interventionsstelle Ludwigshafen informiert.

Polizei im Umgang mit häuslicher Gewalt Der Polizei als ständig erreichbare und schnell verfügbare Organisation kommt im Interventionsprozess eine entscheidende Rolle zu. Prävention, konsequente Strafverfolgung sowie weitreichender Opferschutz und -hilfe sollen Opfern von häuslicher Gewalt effektiven Schutz gewähren.
Wenn auch Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, nehmen sie mit uns Kontakt auf. Auf allen Polizeidienststellen stehen ihnen speziell geschulte Ansprechpartner zur Verfügung.

Unfallverursacher unter Medikamenteneinfluss

Ludwigshafen (ots) – Am 12.11.2019, kurz nach 9 Uhr, verursachte der Fahrer eines VW Touran in der Ernst-Lehmann-Straße einen Verkehrsunfall und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Der Fahrer hatte beim Vorbeifahren einen geparkten Opel Astra gestreift.
Da der Astra-Fahrer noch in seinem Wagen saß, konnte er das Kennzeichen des Unfallverursachers ablesen. Während der Unfallaufnahme kam unerwartet der unfallverursachende Touran wieder zur Unfallstelle.

Der 89-jährige Fahrer lenkte das Auto in Schlangenlinien und konnte nur schwer den Anhaltezeichen der Polizisten folgen. Der Mann war zeitlich und örtlich nicht orientiert, er konnte sich nicht daran erinnern, kurz zuvor schon an der Unfallstelle gewesen zu sein und einen Unfall verursacht zu haben.
Der 89-Jährige räumte ein, täglich Medikamente einzunehmen, die unter anderem Einfluss auf sein Reaktionsvermögen haben sollen. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen.
Die Weiterfahrt wurde untersagt, der Führerschein beschlagnahmt.

  • Medikamente im Straßenverkehr

Sie sollten stets vor Fahrtantritt prüfen, ob sie wirklich fahrtüchtig sind, insbesondere, wenn sie sich krankheitsbedingt nicht wohl fühlen. Eine verlangsamte Reaktionsfähigkeit gefährdet nicht nur Sie selbst, sondern auch anderen Verkehrsteilnehmer. Die Einnahme von Medikamenten vor der Teilnahme am Straßenverkehr ist dabei ein allzu oft unterschätztes Risiko, das nicht selten zu Unfällen führt. Viele Medikamente enthalten Wirkstoffe, die sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Derartige Auswirkungen sind nicht nur von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu erwarten, sondern können auch von im Handel frei verkäuflichen Medikamenten hervorgerufen werden. Wer ein Medikament einnehmen musste, muss sich über etwaige Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit informieren. Welche Strafen drohen bei beeinflusster Fahrtüchtigkeit durch Medikamente? Fahren Sie unter Medikamenteneinfluss, droht mitunter eine Bestrafung wegen einer Trunkenheitsfahrt.

Gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) handelt ordnungswidrig, wer berauschende Mittel zu sich nimmt und anschließend ein Kraftfahrzeug führt. Dieser Verstoß kann mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot geahndet werden. Wenn die Fahrtauglichkeit durch Medikamente so sehr behindert wird, dass Fahrfehler und körperliche Ausfallerscheinungen auftreten, kann sogar die Strafbarkeit einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 Strafgesetzbuch in Frage kommen. Verursacht der Fahrer dazu einen Verkehrsunfall wird eine Strafbarkeit nach § 315c Strafgesetzbuch geprüft.