Frankfurt am Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht-Verteidiger David Abraham im schriftlichen Einzelrichterverfahren wegen einer „Tätlichkeit gegen den Gegner“ gemäß § 8 Nr. 1 c) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von sieben Wochen (10. November bis 29. Dezember 2019) und einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.
Eintracht Frankfurt und der Spieler werden gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen, um David Abraham die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen eines mündlichen Verhandlungstermins vor dem DFB-Sportgericht persönlich zu dem Geschehen in Freiburg zu äußern.