Sonnenschein, Temperaturen bis 30 °C – Badewetter und Sommer pur verführen zu luftiger Kleidung, beim Schuhwerk ist jedoch Vorsicht angesagt. Zwar ist es nicht explizit verboten, mit Flipflops, Sandalen oder gar barfuß Auto zu fahren, der ADAC Pfalz warnt allerdings davor, sich mit all zu sommerlichen Schuhen oder ganz ohne Schuhwerk hinters Lenkrad zu setzen.
Die Gefahr eines Unfalls wird dadurch drastisch erhöht. Nur bei Schuhen, die den Fuß fest umschließen, ist gewährleistet, dass der Fuß nicht versehentlich vom Pedal rutscht. Auch eine Vollbremsung kann nur dann sicher erfolgen, wenn die Kraft über die ganze Sohle auf das Bremspedal übertragen wird. Trifft der Fahrer das Pedal nicht richtig, kann das zu folgenschweren Unfällen führen.
Rechtlich gesehen sind die Konsequenzen von der jeweiligen Situation abhängig, in der sich der Barfußfahrer bei der Verkehrskontrolle befindet: Ist er auf einer Privatfahrt unterwegs und nicht auffällig geworden, droht ihm keine Strafe. Verursacht ein Fahrer jedoch einen Unfall, der sich auf die fehlenden Schuhe zurückführen lässt, droht möglicherweise ein Verwarnungsgeld wegen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Kommen bei einem Unfall Personen zu Schaden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben. Auch im Hinblick auf die Versicherung hat ein Barfußfahrer schlechte Karten: Eine Vollkaskoversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit unter Umständen die Leistung kürzen.
Ist der Fahrzeugführer dagegen beruflich ohne Schuhe oder nur mit Sandalen am Steuer unterwegs, verstößt er gegen die Unfallverhütungsvorschriften und riskiert ein Bußgeld, auch ohne dass es zu einem Unfall gekommen sein muss.
Der ADAC Pfalz rät sommerlich gestimmten Autofahrern daher, im Fahrzeug ein Paar feste „Fahrschuhe“ zu deponieren und diese auf jeder Fahrt anzuziehen. Ist das Auto abgestellt, können die Schuhe ja wieder gewechselt oder ganz ausgezogen werden.